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«Ich bin enttäuscht»: Novartis zahlt nur Drittel an Medikamententest-Betroffene

Novartis beteiligt sich mit 4 Millionen Franken an Solidaritätsbeiträgen für Opfer der Medikamententests in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen TG. Das ist ungefähr ein Drittel der anfallenden Kosten für den Kanton. Ein Betroffener ist entrüstet: «Novartis müsste mindestens die Hälfte zahlen.»

02.02.2024 / 08:47 / von: fgr/jja/sda
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Für die Opfer der Medikamententests in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen TG zahlt die Novartis vier Millionen Franken. (Symbolbild: Pixabay/Michal Jarmoluk)

Für die Opfer der Medikamententests in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen TG zahlt die Novartis vier Millionen Franken. (Symbolbild: Pixabay/Michal Jarmoluk)

Walter Emmisberger ist enttäuscht: «Novartis müsste mindestens die Hälfte zahlen.» Er gehört zu den Betroffenen von den Medikamententests. (Archivbild: TOP-Medien)

Walter Emmisberger ist enttäuscht: «Novartis müsste mindestens die Hälfte zahlen.» Er gehört zu den Betroffenen von den Medikamententests. (Archivbild: TOP-Medien)

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Der Kanton Thurgau konnte mit dem Pharmakonzern Novartis eine Vereinbarung für eine Kostenbeteiligung für Solidaritätsbeiträge treffen, schrieb der Kanton Thurgau am Freitag in einer Mitteilung. Damit beteilige sich die Pharmaindustrie an rund einem Drittel der prognostizierten Kosten für die Opfer der Medikamententests.

Walter Emmisberger gehört zu den Betroffenen von den Medikamententests. Er sagt gegenüber den TOP-Medien, dass er enttäuscht ist vom Basler Pharmakonzern. «Novartis hat von uns profitiert und sollte deshalb mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten für den Kanton übernehmen.» Er sagt weiter, dass die restlichen Kosten der Solidaritätsbeiträge von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern übernommen werden müssen.

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Novartis nimmt sich aus der Verantwortung

In einer Stellungnahme, die den TOP-Medien vorliegt, nimmt sich Novartis aus der Verantwortung. Der Konzern schreibt, dass der Kanton Thurgau die Klinik beaufsichtigen musste. Weiter schreibt Novartis: «Angesichts des aussergewöhnlichen und sehr gut dokumentierten Falles der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen haben wir beschlossen, uns freiwillig und ausnahmsweise am Solidaritätsbeitrag für Patientinnen und Patienten zu beteiligen, deren Teilnahme an klinischen Versuchen zwischen 1940 und 1980 im Kanton Thurgau schriftlich dokumentiert ist.»

Über 40 Jahre

In der psychiatrischen Klinik Münsterlingen wurden zwischen 1940 und 1980 nicht zugelassene Medikamente an unwissende Patientinnen und Patienten verabreicht. Verantwortlich dafür war der Psychiater Roland Kuhn, der als Entdecker des ersten Antidepressivums gilt.

25'000 Franken für Direktbetroffene

Anspruchsberechtigt für ein Gesuch auf finanzielle Entschädigung von je 25'000 Franken sind gemäss einer Mitteilung des Kantons Thurgau Personen, denen im Zeitraum zwischen 1940 bis 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau aktenkundig Testpräparate verabreicht wurden. Allfällige Erben sind ausgeschlossen.

Aufgrund der bis anhin bekannten Fälle aus der psychiatrischen Klinik Münsterlingen schätzt der Kanton die Anzahl möglicher Gesuche auf maximal 500.

Moralische Mitverantwortung der Pharmaindustrie

2021 legte eine vom Kanton Thurgau in Auftrag gegebene wissenschaftliche Aufarbeitung die enorme Dimension der damaligen Tests mit Psychopharmaka in der Klinik Münsterlingen offen. Profitiert von den Versuchen an Menschen habe die Basler Pharmaindustrie. Novartis gilt als Nachfolgefirma der damals involvierten Unternehmen.

Da die Pharmaindustrie aus heutiger Sicht eine gewisse moralische Mitverantwortung trage, erwartete der Kanton Thurgau eine massgebliche Beteiligung an den Kosten, schrieb der Kanton in seiner Botschaft an den Grossen Rat. Das Departement für Finanzen und Soziales von Regierungsrat Urs Martin (SVP) habe entsprechende Verhandlungen mit der Pharmaindustrie geführt.

Regelung gültig bis 2033

Der Kanton Thurgau nimmt mit den Entschädigungen von Opfern damaliger Medikamententests eine schweizweite Pionierrolle ein. Die Auszahlungen von Solidaritätsbeiträgen regelt ein neues Gesetz, das 2025 in Kraft treten und befristet bis 2033 gültig sein soll.

«Viele betroffene Personen haben durch die Medikamententests psychisches und körperliches Leid mit negativen sozialen Folgen erlitten», schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Kantonsparlament weiter. Dieses muss noch über das Gesetz beraten.

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Walter Emmisberger
am 05.04.2024 um 09:03
Das darf doch auch erwähnt werden. Man darf aber auch nicht vergessen, wie diese finanzielle Entschädigung zustande gekommen ist. Das war ein jahrelanger Kampf mit viel Arbeit von mir als Betroffener, an mir wurden als Kind in den 1960er Jahren in Münsterlingen Medikamente getestet. Die letzten Jahre habe ich immer wieder Briefe geschrieben. Dem Regierungsrat, den politischen Parteien, den Fraktionen vom Kanton Thurgau. Auch führte ich in den letzten Jahren einige Gespräche mit Politiker und jetzt endlich tut sich etwas. Das war ein langer Kampf, ich habe nie aufgehört, auch dann nicht als manche Leute zu mir gesagt haben; ‘chasch nöd emal ufhöre mit dem’. Ich habe es einfach ignoriert und weitergemacht, auch wenn diese Personen nichts mehr mit mir zu tun haben wollten. Mir war es wichtig, dass wir Opfer von den Medikamententests eine finanzielle Entschädigung erhalten. Walter Emmisberger