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Polizei soll im Thurgau keinen Zugriff auf private Handys erhalten

Der Thurgauer Regierungsrat wollte den Handyparagraf ins Polizeigesetz einfügen. Nun hat die zuständige Kommission zum zweiten Mal diesen Paragrafen gestrichen. Der Paragraf hätte Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit gegeben, bei Verdachtsfällen auf Handys ohne die Bewilligung der Staatsanwaltschaft zuzugreifen.

08.10.2023 / 18:15 / von: jme
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Im Beitrag von TELE TOP spricht die Thurgauer Kantonsrätin Michèle Strähl über diesen Entscheid:

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