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Sechs mögliche Standorte für Windparks im Thurgau

Der Kanton Thurgau will definitiv noch sechs Standorte für mögliche Windparks behalten. Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Pläne nun in die Vernehmlassung gegeben.

21.11.2018 / 11:20 / von: eob
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Im kantonalen Richtplan legt der Kanton Thurgau sechs Standorte für mögliche Windparks fest. (Symbolild:pixabay.com/VIVIANE5276)

Im kantonalen Richtplan legt der Kanton Thurgau sechs Standorte für mögliche Windparks fest. (Symbolild:pixabay.com/VIVIANE5276)

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Im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes möchte der Kanton Thurgau künftig mehr auf Windenergie setzten. Im ersten Anlauf für die Festlegung von möglichen Windpark-Standorten war der Thurgauer Regierungsrat aber auf erbitterten Widerstand

gestossen: Gegen die Änderungen im Richtplan waren vor zwei Jahren hunderte Einsprachen eingegangen. Geplant waren damals acht Standorte für Windparks.

Der Kanton hat seine Pläne aufgrund des Widerstands zurückgezogen und ist über die Bücher gegangen. Festgelegt wurden jetzt im kantonalen Richtplan noch sechs Gebiete, welche für die Nutzung von Windenergie in Frage kommen. Dafür hat der Kanton umfassende Untersuchungen gemacht.

Auch für die neuen Pläne waren die acht Windpotenzialgebiete der Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2014

die Ausgangslage. Beurteilt wurden die zu erwartenden Einflüsse auf den Menschen (Schall, Schattenwurf, Sichtbarkeit), auf die Natur (Vögel, Fledermäuse, Wild) und auf technische Einrichtungen (Flugsicherung, militärische Anlagen, Richtfunk, meteorologische Messstationen). Ebenso wurde die Erschliessung angeschaut und aus den Windressourcen und einer Kostenberechnung die Wirtschaftlichkeit abgeschätzt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Als Fazit der Beurteilung wurde zu jedem Windenergiegebiet eine Bewertung und Interessenabwägung vorgenommen. Von den ursprünglich acht Gebieten fallen nun zwei weg: Bichelsee-Fischingen und Rodebärg. Im ersten Fall seien es flugsicherheitstechnische Bedenken, die eine Nutzung der Windenergie verunmöglichen. Im zweiten Fall spreche die zu geringe Produktion, die Lage in einer geschützten Landschaft (BLN) sowie die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung gegen eine Aufnahme in den Richtplan.

Die übrigen sechs Windenergiegebiete hat der Kanton in den neuen Plänen stark verkleinert. Aufgrund der Lärmschutzanforderungen und der zu geringen Windressourcen wurde im Gebiet Braunau-Wuppenau der westliche Teil gestrichen. Im Gebiet Eschlikon-Littenheid wurde ebenfalls der westliche Teil gestrichen, dies aufgrund von Bedenken der Flugsicherung und des Militärs. Das Gebiet wird deshalb in Sirnach-Littenheid umbenannt.

Letztlich hat der Kanton drei Windenergiegebiete mit höchster Priorität eruiert, welche als solche definitiv im Richtplan festgesetzt werden sollen: Salen-Reutenen, Thundorf und Braunau-Wuppenau. An diesen Standorten sind von Projektantenseite bereits Abklärungen zur Machbarkeit durchgeführt worden, insbesondere eine Windmessung auf Nabenhöhe während mindestens einem Jahr. Nur wenn diese Gebiete im Richtplan festgesetzt werden, können weitere Planungen auf kommunaler Ebene gemacht werden, insbesondere die Umzonung, die in der Kompetenz der Gemeinde liegt und über welche die Gemeindebevölkerung befinden muss.

Das Windenergiegebiet Ottenberg wird als mittlere Priorität auf die Stufe Zwischenergebnis gesetzt. Ein konkretes Projekt und die entsprechenden Machbarkeitsabklärungen fehlen. Das Gebiet wird aber für die Nutzung der Windenergie als geeignet eingestuft.

Dritte Priorität räumt der Kanton den Gebieten Sirnach-Littenheid und Cholfirst ein. Sie werden als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen. An diesen Standorten sind ebenfalls noch keine Projekte bekannt. Zudem besteht weiterer Abklärungsbedarf in Bezug auf Bundesinteressen (BLN, Flugsicherung, militärische Überwachung) und sensible Einrichtungen (Klinik).

Trotz der Reduktion von acht auf sechs Gebiete falle die zu erwartende Energieproduktion nur unwesentlich geringer aus und könne künftig 10 bis 15 Prozent des kantonalen Strombedarfs abdecken, gibt sich der Kanton optimistisch.

Der Richtplanentwurf «Windenergie», welchen der Regierungsrat nun verabschiedet hat, wird bis zum 24. Januar 2019 öffentlich aufgelegt. Voraussichtlich Mitte 2019 soll die Richtplanänderung zur Beratung an den Grossen Rat überwiesen werden. 

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