Dem Kanton Thurgau fehlt eine gesetzliche Grundlage für die neue Quarantäne-Empfehlung des BAG für Geimpfte und Genesene. (Bild: Keystone/AP/Jerome Delay)
Kanton Thurgau droht mit Alleingang bei Quarantäneregeln
Der Kanton Thurgau ist nicht glücklich über den «Meinungsumschwung» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Quarantäneempfehlung für Geimpfte und Genesene so kurz nach der Abstimmung über das Covid-Gesetz sorgt bei den Ostschweizern für Kopfschütteln.
Auf Anfrage der TOP-Medien schreibt die Staatskanzlei des Kantons im Namen von Gesundheitsdirektor Urs Martin: «Wenn der Bundesrat nächste Woche keine Gesetzesgrundlagen schafft, wird der Thurgau die Empfehlungen des BAG nicht länger anwenden.»
Der Kanton bezieht sich dabei auf die beigelegten Unterlagen bei der zweiten Abstimmung zum Covid-Gesetz. Darin steht, dass von Geimpften und Genesenen eine geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Deshalb müssten sie nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.
Die Thurgauer sind der Ansicht, dass die Änderung der Haltung beim BAG «in Form einer Empfehlung so kurz nach der Abstimmung heikel» ist. Vor allem, weil für die Empfehlung keine rechtliche Basis bestehe und weil der Meinungsumschwung nicht transparent gemacht wurde.