Der Thurgauer Regierungsrat hat einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt beschlossen. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren umgesetzt. (Symbolbild: KEYSTONE/LUIS BERG)
Thurgau lanciert Aktionsplan gegen häusliche Gewalt
Die Thurgauer Kantonspolizei rückt pro Jahr über 400 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sei bei rund der Hälfte der Kindesschutzfälle häusliche Gewalt im Spiel, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Im Thurgau ist ein Aktionsplan mit sieben Handlungsfeldern ausgearbeitet worden. Es geht etwa um Gewaltpräventionsprogramme für Kinder und Jugendliche, um Bedrohungsmanagements, aber auch um «die Betreuung von Opfern und Schutzunterkünfte».
RADIO TOP hat mit Cornelia Komposch, Vorsteherin des Thurgauer Justiz- und Sicherheitsdepartements, gesprochen:
Hintergrund für den Thurgauer Aktionsplan ist die am 1. April 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention. Darin verpflichtete sich die Schweiz, Massnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Verfolgung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Verantwortlich für die Umsetzung sind auch die Kantone.
Weiterhin kein Frauenhaus
Bisher gibt es im Kanton Thurgau kein Frauenhaus. Ändert sich dies? Die Schaffung eines eigenen Frauenhauses sei nicht Gegenstand dieses Auftrags, erklärte Stephan Felber, Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Kanton habe mit verschiedenen Leistungserbringern Vereinbarungen abgeschlossen, so etwa mit dem Frauenhaus Winterthur oder mit der Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen oder der Fachstelle Konflikt.Gewalt.
Es fehlten aber noch Schutzunterkünfte, etwa für Kinder aus Gewaltsituationen, für junge Frauen, die von Zwangsheirat bedroht seien oder für Männer, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Hier gelte es, das vorhandene Angebot abzuklären, ein Verzeichnis zu erstellen und allenfalls zusätzliche Vereinbarungen abzuschliessen, so der Generalsekretär.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich bis 2024 auf 422'000 Franken. Der Anteil für das Jahr 2024 müssen noch mit dem nächsten Budget genehmigt werden. Geplant ist danach ein weiterer Aktionsplan bis 2028.