Thurgau stellt Änderungen zum Bevölkerungsschutz zur Diskussion
Neu wird in einem Absatz die Kommunikation geregelt, wie das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau mitteilte. Die Regelung sieht vor, dass für die Kommunikation zwischen den Behörden das nationale Sicherheitskommunikationssystem verwendet werden soll.
Hintergrund dieser Neuregelung sei, dass bei einer nationalen Sicherheitsverbundsübung im Jahre 2014 deutliche Einschränkungen der Telekommunikationssysteme im Falle einer Strommangellage festgestellt worden seien. Deswegen müsse auf ein krisensicheres Kommunikationssystem zurückgegriffen werden.
Der Anpassungsbedarf sei zudem unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie entstanden. Ziel sei ein umfassenderer Bevölkerungsschutz als im "Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen" aus dem Jahr 2005 geregelt sei. Neu werde etwa das Amt für Gesundheit explizit als Partnerorganisation erwähnt.
Mit einem eigenen Gesetzesartikel werde zudem sichergestellt, dass der Kanton die finanziellen Mittel für die Erneuerung aller öffentlichen und privaten Schutzräume bis in das Jahr 2062 sicherstellen könne, heisst es im dazugehörigen Bericht.
Neben der bisherigen ausserordentlichen Lage (zum Beispiel Tierseuchen) soll mit dem Gesetz neu auch eine normale und eine besondere Lage definiert werden. Zu einer normalen Lage gehöre etwa ein Brand, zu einer besonderen Lage ein Hochwasser.
Die öffentliche Vernehmlassung dauert gemäss dem Departement für Justiz- und Sicherheit bis am 15. Dezember.