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Thurgauer Auslandsschweizern wird auch weiterhin die Ständeratswahlen verwehrt

Der Thurgauer Grosse Rat hat heute einen Vorstoss zugunsten eines Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei den Ständeratswahlen abgelehnt. Die Standesvertreter dürfen weiterhin nur von jenen Stimmberechtigten gewählt werden, die im Kanton wohnhaft sind.

06.11.2024 / 13:19 / von: jsc/sda
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Die Motion sollte eine «Ungleichbehandlung» abschaffen. (Archivbild: KEYSTONE/REGINA KUEHNE)

Die Motion sollte eine «Ungleichbehandlung» abschaffen. (Archivbild: KEYSTONE/REGINA KUEHNE)

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Mit 78 Nein- zu 39 Ja-Stimmen lehnte der Thurgauer Grosse Rat eine Motion von Barbara Dätwyler (SP) ab. Sie wollte eine aus ihrer Sicht Ungleichbehandlung abschaffen, dass im Thurgau gemeldete Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sich zwar bei den Nationalratswahlen einbringen dürfen, nicht aber bei den Ständeratswahlen.

Hauptsächlich die bürgerliche Seite des Parlaments lehnte eine entsprechende Änderung des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht ab und folgte der Empfehlung der Regierung. Die kantonalen Interessen, welche Ständerätinnen und Ständeräte vertreten, könne eine Person im Ausland nur eingeschränkt beurteilen, so ein Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion.

Somit zählt der Kanton Thurgau weiterhin zu rund der Hälfte aller Kantone, in denen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kein aktives Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene haben und auch bei den Wahlen der Vertreterinnen und Vertretern des Ständerats keine Ausnahme machen.

Im Gegensatz zu den Ständeratswahlen gelten die Nationalratswahlen als eidgenössische Wahlen. Daran können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aller Kantone teilnehmen - auch als Kandidierende.

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