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Thurgauer Kleinparteien kritisieren Wildwuchs bei Wahlwerbung

Im Thurgau herrsche Wildwuchs bei Bewilligungen und Verboten politischer Werbung, behaupten die Kleinparteien. Laut einer Umfrage des Kantons haben sie nicht ganz unrecht. Zwölf Gemeinden verbieten jegliche Wahlplakate auf öffentlichem Grund.

23.01.2019 / 13:25 / von: mle/sda
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Im Thurgau herrsche Wildwuchs bei Bewilligungen und Verboten politischer Werbung, behaupten die Kleinparteien. (Symbolbild: TELE TOP)

Im Thurgau herrsche Wildwuchs bei Bewilligungen und Verboten politischer Werbung, behaupten die Kleinparteien. (Symbolbild: TELE TOP)

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Die Vorgaben für Wahlwerbung seien völlig uneinheitlich, kritisierten Vertreter von GLP, BDP, EVP, CVP, EDU und den Grünen in einer Interpellation mit dem Titel «Muss Politik aus dem öffentlichen Raum verschwinden?». Einige Gemeinden verböten politische Werbung im öffentlichen Raum, andere schränkten sie stark ein oder verlangten Gebühren dafür, kritisierten die Interpellanten am Mittwoch im Grossen Rat.

Für kleine Parteien sei Wahlwerbung deshalb zu aufwendig und manchmal nicht finanzierbar. Es brauche Regeln, welche die Gemeindeautonomie einschränkten und für alle Parteien verbindlich und fair sein sollten. Als Minimalforderung verlangten die Interpellanten einen runden Tisch, an welchem die politische Wahlwerbung neu geregelt wird.

Auch in anderen Kantonen ist es nicht immer einfach, Wahlplakate aufzustellen, wie der RADIO TOP Beitrag zeigt:

audio

2012 hatte das kantonale Tiefbauamt Regeln erlassen. Die Vorgaben betreffen vor allem Zeitpunkt und Ort der Werbung. Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt und müssen in der Woche danach wieder entfernt werden. Wahlplakate sind nur innerhalb des bebauten Gebiets erlaubt.

Der TELE TOP-Beitrag zur Diskussion im Grossen Rat Thurgau über die Wahlwerbung:

video

Verbote und Teilverbote

Für die Durchsetzung der Vorschriften sind die Gemeinden zuständig. Wie eine Umfrage des Kantons zeigt, wenden sie die Richtlinien unterschiedlich an. Einige haben zusätzliche Einschränkungen erlassen, zum Beispiel ein Verbot von Plakatierung an Bäumen oder auf historischen Plätzen.

Laut der Umfrage verbieten 12 Gemeinden Wahlwerbung im öffentlichem Raum völlig. Weitere acht untersagen Wahlplakate an Kandelabern. Bei der Frage, inwieweit die Gemeinden unrechtmässig angebrachte Plakate entfernen, zeige die Umfrage kein einheitliches Ergebnis. Nur eine Gemeinde habe angegeben, mangels Ressourcen die Einschränkungen nicht durchzusetzen.

Oft suchten die Behörden zuerst den Kontakt zu den Parteien, bevor sie gegen unerlaubte Plakate vorgingen, schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf die Interpellation.

Nur sechs Wochen

Die Hoheit übe die Baupolizei aus, welche bei den Gemeinden liege, sagte Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) und rief die Parteien zu Augenmass auf. Es gehe um sechs Wochen, da sei ein Eingreifen des Departemens nicht angebracht, sagte die Baudirektorin. Sie empfahl den Interpellanten, das Gesprächsangebot des Vereins Thurgauer Gemeinden anzunehmen.

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