Säumige Prämienzahler haben nur noch beschränkt Zugang zu medizinischen Leistungen.(Bild:Pixabay.com/192635)
Thurgauer SP fordert: «Keine Kinder auf der Schwarzen Liste»
Die SP reichte ihre Motion am Mittwoch anlässlich der Sitzung des Grossen Rats in Weinfelden ein - passend zum internationalen Tag der Kinderrechte. Die SP will mit diesem zweiten Anlauf einen Entscheid des kantonalen Parlaments vom vergangenen Juni korrigieren.
Die Thurgauer Regierung hatte Ende September beschlossen, an der umstrittenen Regelung festzuhalten - obwohl der Kanton damit nach Ansicht des Bundesrats gegen die UNO-Kinderrechtskonvention handelt. Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, müsse das Wohl der Kinder Vorrang haben, hatte der Bundesrat im September in seiner Antwort auf eine Anfrage der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ausgeführt.
Thurgauer Alleingang
Säumige Prämienzahler, die sich auf der Schwarzen Liste befinden, haben nur noch beschränkt Zugang zu medizinischen Leistungen. Die Krankenkassen bezahlen Behandlungen nur in Notfällen. Der Thurgau ist der einzige Kanton, der auch Kinder grundsätzlich auf die Schwarze Liste setzt.
Dies stehe nicht generell im Widerspruch zur UNO-Kinderrechtskonvention, erklärte die Thurgauer Regierung Ende September. Die Gemeinden würden mit säumigen Prämienzahlern Kontakt aufnehmen und sie individuell und intensiv betreuen. Die Schwarze Liste stelle dies sicher.
Zudem erhielten im Thurgau ab 2020 fast 40 Prozent der Minderjährigen Prämienverbilligung. Auf der Schwarzen Liste seien dann nur noch Kinder, deren Eltern mindestens über ein durchschnittliches Einkommen verfügten, argumentierte die Regierung weiter.