Im Kanton Thurgau braucht es für Adventsfenster ein Corona-Schutzkonzept. (Symbolbild: commons.wikimedia.org/DURMERSHEIM)
«Wir haben das per Zufall herausgefunden»
Am Montagmorgen teilte die Covid-19-Fachstelle des Kantons Thurgau mit, dass Adventsfenster im Kanton über ein Schutzkonzept verfügen müssen. Organisatoren müssten ein solches erstellen. Dies, weil Adventsfenster mit Apéro als Veranstaltung gelten und die unter der Covid-Verordnung geltenden Regeln einhalten müssen.
Wie der Quartierverein Huben auf die Ankündigung reagiert, im Beitrag von RADIO TOP:
Peter Wanner, Präsident des Quartiervereins Huben in Frauenfeld wurde von dieser Ankündigung überrascht – und hatte Glück, diese überhaupt mitbekommen zu haben. «Wir haben das per Zufall nach dem Mittag gesehen, dass wir ein Schutzkonzept haben müssen.» Das sei etwas kurzfristig. Trotzdem sei eine Absage des Anlasses kein Thema. «Wir können die Adventsfenster zum ersten Mal durchführen dieses Jahr», so Peter Wanner. Viel Zeit für ein Schutzkonzept bleibt ihm nicht. Bereits am 2. Dezember steht das erste Adventsfenster mit Apéro an. Dann muss das Konzept stehen.