Am 26. September stimmen die St.Galler über Corona-Hilfen ab. (Symbolbild: Keystone/ENNIO LEANZA)
Corona-Hilfsgelder für St.Galler Unternehmen an der Urne
Die Stimmberechtigen des Kantons St.Gallen entscheiden am 26. September über bereits gewährte Corona-Hilfen. Das Gesetz sieht vor, St.Galler Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell zu unterstützen.
Das vorliegende Gesetz beschränkt die Mittel des Kantons auf maximal 95 Millionen Franken. Wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, können keine Härtefallmassnahmen mehr gewährt werden. Werden mehr Mittel benötigt, muss das Gesetz geändert werden.
Der St.Galler Kantonsrat erliess das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie am 17. Februar 2021 mit 108 zu 0 Stimmen.
Eine Ablehnung des Gesetzes durch das Stimmvolk hätte keinen Einfluss auf bereits gewährte Unterstützungsleistungen. Künftige Hilfsgelder wären aber nicht mehr möglich ohne entsprechende Rechtsgrundlage.