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Kantone sollen Verhüllungsverbot laut Bund selber umsetzen

Geht es nach der Bundesrätin Karin Keller-Suter, dann soll jeder Kanton das Verhüllungsverbot selber umsetzen. Das heisst, es könnte 26 verschiedene Gesetze geben. Die Kantone wehren sich dagegen.

08.03.2021 / 20:33 / von: asl
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Eine Mehrheit der Stimmenden und der Stände hat am Sonntag die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen. (Archivbild: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Eine Mehrheit der Stimmenden und der Stände hat am Sonntag die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen. (Archivbild: KEYSTONE/URS FLUEELER)

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Nach dem Ja zum Verhüllungsverbot, geht es nun um die genaue Umsetzung. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sieht die Kanton in der Pflicht. Gegenüber «Blick» sagte sie: «Die Kantone sind jetzt verpflichtet, die neue Verfassungsbestimmung umzusetzen.» Zum Beispiel müssen die Kantone die Ausnahmen präzise definieren.

Mehrere Kantone sträuben sich bereits dagegen. So auch die Schaffhauser Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter. Sie kann den Standpunkt des Bundes zwar nachvollziehen, «eine schweizweite Regelung wäre aber sinnvoller», sagt sie gegenüber TELE TOP. Die Initiative muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden, das sei laut Stamm Hurter sehr kurz für ein neues Gesetz.

Im Interview mit TELE TOP äussert sich die Schaffhauser Regierungsrätin zum Verhüllungsverbot:

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Hans Mathys
am 09.03.2021 um 18:16
26 Regelungen statt nur einer?Der eidgenössische Souverän hat ein landesweit geltendes Verhüllungsverbot beschlossen, mit der Folge, dass eine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung zu schaffen ist. Die Ausgangslage ist somit klar. Daher sei die einfache Frage erlaubt, weshalb die Umsetzung der neuen nationalen Rechtsnorm über 26 verschiedene kantonale Gesetze erfolgen soll, anstatt über ein Bundesgesetz, das im ganzen Land einheitlich zur Anwendung kommt; das wäre doch am naheliegendsten.Als Beispiel sei der Strassenverkehr erwähnt, welcher in einem Gesetz – dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) – auf Stufe Bundesgesetzgebung geregelt ist, für welche die Bundesversammlung zuständig ist.