Stadt Zürich: Ab September ist Schluss mit «Goldenen Fallschirmen»
Gewählte Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter in der Stadt Zürich müssen ab dem 1. September auf «Goldene Fallschirme» verzichten. Auf dieses Datum tritt die neue Regelung für Abgangsentschädigung in Kraft. In einem nächsten Schritt sollen dann nur noch abtretende oder abgewählte Stadtratsmitglieder Geld erhalten.
Der Gemeinderat hatte im März ein regelrechtes Streichkonzert veranstaltet: In seltener Harmonie strichen die Fraktionen gemeinsam die als «unanständig hoch» empfundenen Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenvertreter und -vertreterinnen zusammen.
Die Frist für Rechtsmittel und Referenden für diese neue Verordnung ist nun am 20. Juni ungenutzt abgelaufen, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Damit kann das «Streichkonzert» auf den 1. September in Kraft treten.
Personenkreis wird eingeschränkt
Zufrieden ist das Parlament damit aber noch nicht: Auch mit der neuen Verordnung kommen immer noch 34 Personen in den Genuss von «Goldenen Fallschirmen». In einem nächsten Schritt wird nun auch der Personenkreis eingeschränkt. Nur Stadtratsmitglieder sollen künftig noch eine Abgangsentschädigung erhalten.
Bis diese nächste Kürzungsrunde in Kraft tritt, beziehen neben dem Stadtrat auch Stadtamtsfrauen und Stadtammänner, die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisschulbehörden einen «Fallschirm».
SVP-Initiative wird hinfällig
Mit den neuen Regeln ab 1. September wird die SVP-Initiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte und Behördenmitglieder» eigentlich hinfällig. Auch diese Initiative verlangt, die Abgangsentschädigungen für zurücktretende oder nicht mehr gewählte Behördenmitglieder zusammenzustreichen. Erst kürzlich kam sie mit über 3'000 gültigen Unterschriften formell zustande.
Der Gemeinderat hat die SVP-Forderungen nun aber erfüllt, bevor die Initiative vors Volk kommt. Die Partei wollte ihre Vorlage bisher aber nicht zurückziehen.
Mit der neu beschlossenen Regelung bestehe die Gefahr, dass Härtefälle definiert würden. Diese könnten dann quasi durch die Hintertür immer noch einen «Goldenen Fallschirm» erhalten, begründete die SVP bisher ihr Festhalten an der Initiative.
650'000 Franken für Kreisschulpräsidenten
Das letzte Mal für rote Köpfe sorgte eine «unanständig hohe» Abgangsentschädigung im Sommer 2021, als der Präsident einer Kreisschulbehörde sich um eine Schulleiterstelle bewarb – ausgerechnet in jenem Kreis, den er selber präsidierte.
Obwohl er freiwillig als Präsident zurücktrat, kassierte er eine Abgangsentschädigung von 650'000 Franken. Wegen des öffentlichen Drucks trat er die Stelle als Schulleiter schliesslich nicht an. Die 650'000 Franken behielt er aber trotzdem.