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Bar in Winterthur wegen Hinweisen auf illegales Geldspiel kontrolliert

Die Eidgenössische Spielbankenkommission durchsuchte am Freitagabend gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich ein Lokal in Winterthur. Der Einsatz erfolgte aufgrund von Hinweisen auf illegale Spielbankenspiele. Die ESBK beschlagnahmte Bargeld und mehrere Gegenstände.

04.11.2024 / 12:01 / von: jma
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Die Spielbankenkommission hat zusammen mit der Stadtpolizei Zürich ein illegales Spiellokal in Winterthur ausgehoben. (Symbolbild: Keystone/GAETAN BALLY)

Die Spielbankenkommission hat zusammen mit der Stadtpolizei Zürich ein illegales Spiellokal in Winterthur ausgehoben. (Symbolbild: Keystone/GAETAN BALLY)

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Am Freitagabend führte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich eine Durchsuchung in einem Lokal in Winterthur durch. Es bestand der Verdacht, dass in diesem Gastrobetrieb Tisch- und Online-Spielbankenspiele angeboten wurden.

Im Lokal befanden sich mehr als 20 Personen, die an mehreren Tischen sassen und Karten spielten. Auch die beschuldigte Person war vor Ort. Die anwesenden Personen wurden befragt, schreibt die Eidgenössische Spielbankenkommission.

Die ESBK beschlagnahmte ein Spielgerät, auf dem mutmasslich webbasierte Spielbankenspiele gespielt werden können. Ausserdem beschlagnahmte die ESBK Bargeld im Wert von mehr als 1000 Franken, Mobiltelefone sowie ein Tablet.

Die ESBK wird die Gegenstände und die Aussagen der Personen auswerten. Der beschuldigten Person drohen Strafen wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür erforderlichen Konzessionen durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Spielende, die ein unbewilligtes Geldspielangebot nutzen, machen sich nicht strafbar. Sie gehen jedoch das Risiko ein, dass ihre Einsätze und allfälligen Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Anbieter von nicht bewilligten Spielangeboten eingezogen werden. Zudem können die im Geldspielgesetz vorgesehenen Sozialschutzmassnahmen und Regeln für ein faires und transparentes Spiel nicht garantiert werden.

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