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Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis in Zürich in Zukunft legal

Die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur werden wegen blossen Besitzes von maximal 10 Gramm Cannabis nicht mehr vorgehen. Sie reagieren damit auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in Basel-Stadt.

21.09.2017 / 10:00 / von: ano
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Symbolbild: Stapo SG

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Wer in den Städten Zürich und Winterthur mit weniger als 10 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt wird, erhält eine Busse von 100 Franken. Wird diese innerhalb 30 Tagen nicht bezahlt, schaltet sich das Stadtrichteramt ein.

Nun ändern die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur ihre Praxis, wie sie am Mittwoch beschlossen haben: Inskünftig stellen sie Verfahren wegen blossen Besitzes einer geringfügigen Menge Cannabis bei Erwachsenen ein oder nehmen sie nicht an die Hand, wie Katharina Graf, leitende Stadtrichterin der Stadt Zürich, eine Meldung der Tageszeitung «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag bestätigte.

Der TELE TOP-Beitrag zum Thema:

Grund dafür ist ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts, das eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgewiesen hat. Es hält darin fest, dass »der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken» straflos ist.

Auch die Stadtpolizei Zürich nimmt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts «sehr ernst», wie Stapo-Sprecher Marco Cortesi sagte. Die Stadtpolizei sei aber in die kantonale Praxis eingebunden.

Am Donnerstagnachmittag findet deshalb wegen des künftigen Vorgehens mit verschiedenen Stellen - darunter auch dem Stadtrichteramt - eine Sitzung statt. Die Stadtpolizei will am Freitagnachmittag über die Erkenntnisse informieren.

Die GLP Winterthurer fordert von der Stadtpolizei Winterthur, ihre Praxis sofort anzupassen, wie die Partei am Donnerstag mitteilte. Denn nur wer die Busse nicht bezahlt profitiert vom neuen Entscheid. Katrin Cometta, Fraktionspräsidentin GLP: «Es kann doch nicht sein, dass der, der die Busse bezahlt, der Dumme ist. Das ist keine konsequente Drogenpolitik.»

Der Cannabiskonsum sei eine «gesellschaftliche Realität», schreibt die GLP in ihrem Schreiben. Ein entspannter Umgang würde einen effizienteren Jugendschutz ermöglichen sowie die Polizei und Justiz entlasten. 

Seit Oktober 2013 ist im eidgenössischen Betäubungsmittelgesetz festgehalten, dass 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten.

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