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Bezirksgericht spricht Winterthurer Geschäftsmänner nach Maskenhandel frei

Zwei Winterthurer wurden vom Bezirksgericht freigesprochen, nachdem sie mit gefälschten FFP2-Masken gehandelt hatten. Den Verkaufsverträgen waren gefälschte Echtheitszertifikate angehängt. Weder die beiden Winterthurer, noch die Käuferfirma, hätten dies kontrolliert.

14.03.2023 / 08:09 / von: rfl
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Zwei Winterthurer handelten mit FFP2-Masken, ohne davon eine Ahnung zu haben. Weil ihre Käufer ebenfalls ahnungslos waren, kommen sie davon. (Bild: Keystone/dpa/Sebastian Kahnert)

Zwei Winterthurer handelten mit FFP2-Masken, ohne davon eine Ahnung zu haben. Weil ihre Käufer ebenfalls ahnungslos waren, kommen sie davon. (Bild: Keystone/dpa/Sebastian Kahnert)

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Zwei Winterthurer Geschäftskollegen wurden vom Bezirksgericht freigesprochen, nachdem sie mit gefälschten FFP2-Masken gehandelt hatten. Im März 2020 importierten die beiden Männer über 350'000 FFP2-Masken aus China. Gemäss Landbote verkauften sie von diesen 250'000 Stück an eine Firma in Schwyz, wofür sie über 700'000 Franken erhielten.

Das Problem war jedoch, dass den Verkaufsverträgen gefälschte Echtheitszertifikate beigefügt waren. Weder die beiden Winterthurer noch die Käuferfirma hatten dies kontrolliert. Aus diesem Grund entschied das Bezirksgericht, die beiden Geschäftsmänner freizusprechen.

Auch die Zivilforderung von über 700'000 Franken wurde abgewiesen. Obwohl die Männer mit gefälschten Dokumenten gehandelt hatten, wurde ihre Straftat aufgrund fehlender Kontrollen der Käuferfirma nicht ausreichend bewiesen.

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