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Bundesstrafgericht verschärft Urteil gegen «Schützi»-Böllerwerfer

Das Bundesstrafgericht hat die Strafe für den Böllerwerfer vom Stadion Schützenwiese in Winterthur verschärft. Der Mann ist vom Bundesstrafgericht zu 16 Monaten bedingt verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt. Das Bundesgericht hat die Strafe nun jedoch noch verschärft.

10.07.2020 / 17:18 / von: mma
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Der Vorfall ereignete sich 2017 auf der Schützenwiese. (Archivbild: KEYSTONE)

Der Vorfall ereignete sich 2017 auf der Schützenwiese. (Archivbild: KEYSTONE)

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Im Mai 2017 warf ein Mann aus der Region Winterthur während dem Spiel zwischen dem FC Winterthur und dem FC Zürich einen Böller auf das Spielfeld, der dann direkt neben dem damaligen FCW-Captain Patrik Schuler explodiert ist. Der FC Winterthur einigte sich aussergerichtlich mit dem Petardenwerfer.

Der Mann wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgericht zu einer bedingten Strafe von 16 Monaten verurteilt, gegen welches er Berufung einlegte. Nun hat das Bundesstrafgericht jedoch die Strafe verschärft, wie dem Urteil vom Freitag zu entnehmen ist.

Das Gericht erhöht die bedingte Freiheitsstrafe auf 20 Monate, bei einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1'800 Franken bezahlen. Auch die Gerichtskosten muss er vollumfänglich übernehmen.

Der Beschuldigte kann das Urteil noch vor Bundesgericht weiterziehen.

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