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«Emir von Winterthur» soll über drei Jahre ins Gefängnis

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat für den «Emir von Winterthur» eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Davon ist die Untersuchungshaft von gut einem Jahr abzuziehen.

11.08.2020 / 12:10 / von: cgr/sda
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Vor dem Bundesstrafgericht müssen sich zwei Männer wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verantworten. (KEYSTONE/Linda Graedel)

Vor dem Bundesstrafgericht müssen sich zwei Männer wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verantworten. (Bild: Keystone/Linda Graedel)

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Die Staatsanwältin des Bundes führte in ihrem Plädoyer aus, der Prozess gegen den heute 34-jährigen Winterthurer sei der erste seiner Art in der Schweiz. Der Angeklagte habe junge Leute mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert.

Zuvor

habe er sich von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien aufgehalten. Dort habe er die Kampftruppe einer Vorgängerorganisation des Islamischen Staates (IS) unterstützt und sich an dieser beteiligt. Entgegen den Aussagen des Angeklagten, habe er dort nicht nur Hilfsgüter verteilt.

Seiner Ehefrau schrieb der Winterthurer, dass sie in Syrien eine Zukunft hätten. Davon habe sie stolz ihren Freundinnen erzählt. Auch davon, dass ihr Mann in einem Trainingslager ausgebildet werde und die Situation wegen Beschüssen sehr schwierig sei.

Heute lebt der Angeklagte, gemäss den Ausführungen der Staatsanwältin, mit einer Frau zusammen, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist. Sie haben eine gemeinsame Tochter.

Ansehen gesteigert

Der Einsatz des 34-Jährigen in Syrien habe dazu gedient, sein Ansehen sowie seine Stellung in der Schweiz zu stärken und so mehr Einfluss zu erlangen. Er sei in Syrien militärisch ausgebildet worden und habe dort Wachdienste und Kampfeinsätze geleistet. Auf Fotos ist er in Kampfmontur zu sehen.

Gemäss Staatsanwältin sei es auffällig, dass alle aus Winterthur nach Syrien gereiste Personen Teil der Lies!-Aktion oder der Kampfsportschule MMA Sunna

waren.

Beide Strukturen seien vom Angeklagten geschaffen worden. Dies sei von verschiedenen Personen bestätigt worden. In der MMA Sunna seien die jungen Leute zudem auf ihren Kampfeinsatz in Syrien vorbereitet worden.

Die BA wirft dem Winterthurer weiter vor, mit verschiedenen angesehenen Salafisten-Vertretern im Ausland Kontakte unterhalten zu haben. So reiste der Angeklagte beispielsweise drei Mal zu Hussein Bosnic nach Bosnien. Bosnic wurde 2015 durch die bosnische Justiz wegen terroristischer Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Die BA hat den Winterthurer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und dem Besitz von Gewaltdarstellungen angeklagt.

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