«Emir von Winterthur» zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Gegen den «Emir von Winterthur» hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Freitag das Urteil verkündet. Er bekommt eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten. Die Strafkammer hat den 34-Jährigen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Besitzes von Gewaltdarstellungen für schuldig befunden. Den 37-jährigen Mitangeklagten hat es vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie frei gesprochen. Es hat ihn lediglich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte für den «Emir von Winterthur» eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Davon sei die Untersuchungshaft von gut einem Jahr abzuziehen. Die Staatsanwältin des Bundes führte Anfang August in ihrem Plädoyer aus, der Prozess gegen den heute 34-jährigen Winterthurer sei der erste seiner Art in der Schweiz.
Der Angeklagte habe junge Leute mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert. Zuvor habe er sich von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien aufgehalten . Dort habe er die Kampftruppe einer Vorgängerorganisation der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt und sich an dieser beteiligt. Ihm wird zudem nachgesagt, dass er in der mittlerweile geschlossenen Winterthurer An'Nur-Moschee verkehrt haben soll.
Im Zusammenhang mit der Moschee gab es bereits mehrere Prozesse. Unter anderem wurde der Imam vom Bundesgericht verurteilt. Auch gegen den Vorbeter erhob die Bundesanwaltschaft Terrorvorwürfe.
Im Beitrag von RADIO TOP wird der Fall nochmals aufgerollt: