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Wegen Verfahrensfehlern: Hefenhofen-Bauer Ulrich K. muss nicht ins Gefängnis

Am Bezirksgericht Arbon TG hat die Urteilsverkündung im Fall Hefenhofen stattgefunden. Der angeklagte Ulrich K. stand wegen Tierquälerei und anderer Delikte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat den Bauern in den Anklagepunkten betreffend der Hofräumung freigesprochen. Der Gerichtsfall zum Nachlesen.

21.03.2023 / 20:33 / von: fzw/rbe/sda
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Der angeklagte Ulrich K. (rechts) auf dem Weg in das Bezirksgebäude in Arbon TG (Bild: Nino Vinzens)

Der angeklagte Ulrich K. (rechts) auf dem Weg in das Bezirksgebäude in Arbon TG (Bild: Nino Vinzens)

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Urteilsverkündung von Ulrich K.

Ulrich K. ist in allen Anklagepunkten betreffend der Hofräumung freigesprochen worden. Die Beweise, welche die Staatsanwaltschaft vorlegte, seien nicht verwertbar gewesen, so der Richter. Beispielsweise gebe es keine Dokumentationen über die Tiere vor der Zwangsräumung und auch die Hofräumung an sich sei nicht oder nur mangelhaft dokumentiert worden. Weiter seien mehrere Delikte schon verjährt. Fabian Mörtl, der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, hat diese Vorwürfe zur Kenntnis genommen. «Man werde die schriftliche Urteilsverkündung abwarten und dann weitere Schritte planen.»

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Schuldig gesprochen wird er in folgenden Fällen: Transport einer Stute, groben Verkehrsverletzungen sowie dem missbräuchlichen Gebrauch von Ausweisen und Schildern. Das Gericht hat ihm eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren auferlegt.

Im Fall der beleidigenden Karikaturen gegen Regierungsrat Walter Schönholzer und den damaligen Kantonstierarzt Paul Witzig wird das Verfahren wegen Ehrverletzung aufgrund von Verjährung eingestellt. Auch wird das von der Staatsanwaltschaft geforderte Tätigkeitsverbot nicht verhängt.

Ulrich K. wird aufgrund vorverurteilender Medienberichterstattung eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.


Urteilsverkündung der beiden Frauen

In der Anklage gegen Ulrich K.s ehemalige Freundin (38) und eine ehemalige Mitarbeiterin (32) wurden nun die Urteile eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen Bruch amtlicher Beschlagnahme, mehrfachen Bruch amtlicher Beschlagnahme sowie Sachentziehung vorgeworfen. Der Fokus der Verhandlung lag auf dem Hund Bapsi, den die 32-Jährige zwei unbekannten Männern übergeben hatte, obwohl er mit Beschlag belegt war. 

Der Gerichtsschreiber verkündete nun die beiden Urteile. Im Fall der 32-Jährigen wurde sie freigesprochen, da das Richtergremium kein Vergehen feststellen konnte. Auch das Verfahren betreffend Sachentziehung wurde mangels Prozessvoraussetzung eingestellt. Im Fall der 38-jährigen Ex-Partnerin von Ulrich K. wurde ebenfalls kein Vergehen festgestellt.

Allerdings wurde das Delikt des mehrfachen Bruchs beschlagnahmter Pferde anders beurteilt. Hier wurde ein Schuldspruch ausgesprochen und eine bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 10 Franken sowie eine Busse von 300 Franken festgelegt. Das Gericht bezeichnete Ulrich K. als Mittäter beim Bruch amtlicher Beschlagnahme von Stuten und Fohlen und befand ihn somit für schuldig. Beim versuchten Abtransport von sechs weiteren Pferden wurde er jedoch freigesprochen.

Der Richter begründete das Urteil im Detail und erklärte, dass die 32-Jährige während der Befragung sehr glaubhaft gewesen sei und nicht damit rechnen musste, dass die 38-jährige Ex-Partnerin von Ulrich K. eine Abholung in Auftrag gegeben hatte. Die 32-Jährige habe davon ausgehen dürfen, dass Bapsi vom Veterinäramt abgeholt werde. Weiterhin erklärte der Richter, dass sowohl Ulrich K. als auch seine Ex-Partnerin schuldig seien, als sie zwei Pferde, ein Fohlen und eine Stute, trotz amtlicher Beschlagnahme auf einer Sömmerungsamt in Graubünden abgeholt hatten. Der Richter begründete dies mit der Aussage eines Zeugen und betonte, dass an der Täterschaft keine Zweifel bestehen.


Urteilsverkündung der beiden Metzger

In einem ersten Schritt erfolgt die Urteilsverkündung der beiden angeklagten Metzgern. Vater und Sohn sollen mit dem angeklagten Ulrich K. illegalen Fleischhandel betrieben haben. 

In den Hauptpunkten der Anklage werden Vater und Sohn sowie Ulrich K. freigesprochen. Das Gericht sieht keine ausreichenden Beweise für Tierquälerei, Verstösse gegen das Tierseuchengesetz, Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz sowie die Unterdrückung von Urkunden. Eine Ersatzforderung von 52'000 Franken wird abgewiesen. Das Verfahren wegen der gewerbsmässigen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wird ausserdem wegen Verjährung eingestellt. Allerdings wird der Vater wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 1000 Franken zahlen und 40 Tagessätze à 120 Franken als Strafe entrichten. 

Der Richter begründet den Freispruch damit, dass die Anklage auf einer fehlerhaften Befragung durch die Polizei basiere. Die Aussage des Seniormetzgers sei durch eine Suggestivfrage des Polizisten beeinflusst worden. Zudem könne nicht klar definiert werden, ob die Schweine im ganzen Mast- und Verkaufsprozess immer krank gewesen seien, so der Richter. Kümmerschweine seien geschwächte, aber nicht zwingend kranke Tiere. So könne man ein Kümmerschwein mästen und auch schlachten. 


Zusammenfassung Tag 3 - 7. März 2023

Am Freitag ging es um die grossen Brocken im Fall Hefenhofen. Nachdem am Mittwoch zusätzlich zu Ulrich K. die beiden Metzger und am Donnerstag die Ex-Freundin und die ehemalige Mitarbeiterin vor Gericht standen, wird heute nur über Ulrich K. gesprochen. Neben der Tierquälerei wird K. beschuldigt, eine umfangreiche Liste von anderen Verbrechen begangen zu haben. Diese beinhalten Verleumdung, Beleidigung, Gefährdung des Lebens, die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Bewilligung sowie das Unterdrücken von Urkunden.

Zum Start des dritten Prozesstages stellte der Verteidiger von K. einige Vorfragen. Er behauptete, dass im Vorfeld sowie im Nachgang vieles falsch gelaufen sei. Die Behörden hätten erstens zu spät und zweitens überhastet reagiert. Darüber hinaus habe es für einige der Hofdurchsuchungen keinen Durchsuchungsbefehl gegeben. Die Staatsanwaltschaft dementierte diese Aussagen. Laut ihr sind sämtliche Beweise vollumfänglich verwertbar. Das Gericht konnte noch keine Antworten auf die Vorfragen geben. «Das würde den Rahmen sprengen», sagte der Richter.

Ebenfalls vor Gericht waren insgesamt fünf Zeugen welche alle Angaben zum Auto-Vorfall machten. Im Jahr 2017 sei K. mit einem Auto auf eine Gruppe Tierschützer vor seinem Hof zu gerast. Die Rede ist von einer Geschwindigkeit von 50 bis 80 Kilometer pro Stunde. «Gumpe oder sterbe» sei der einzige Gedanke eines Zeugen gewesen.

Nach der Mittagspause startete die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Sie forderte einen Schuldspruch wegen Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz, Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung, Verleumdung, Urkundenunterdrückung und Bruchs amtlicher Beschlagnahme. Die Entwendung eines Traktors und Hausfriedensbruch wurden fallengelassen.

K. soll für sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis und knapp 4'000 Franken Geldstrafe zahlen. Zusätzlich soll er eine Busse von 2'800 Franken bezahlen und die illegal erwirtschafteten 19'000 Franken zurückzahlen.


17:00 Uhr - Gerichtsverhandlungen gehen länger

Weil ein Zeuge, der eigentlich erst am nächsten Mittwoch hätte befragt werden sollte, an diesem Termin in den Ferien ist, geht die Verhandlung länger als gedacht. Der Zeuge wird bereits heute um 18 Uhr vom Richter befragt. Er selbst nimmt die Verlängerung mit Humor und sagt: «Der Zeuge hat gemerkt, dass er am Mittwoch in Südfrankreich in den Ferien weilt.»


14:55 Uhr - Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer für Ulrich K. einen Schuldspruch wegen Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz, Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung, Verleumdung, Urkundenunterdrückung und Bruchs amtlicher Beschlagnahme. Die Entwendung eines Traktors und Hausfriedensbruch wurden fallengelassen.

K. soll für sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis und knapp 4'000 Franken Geldstrafe zahlen. Zusätzlich soll er eine Busse von 2'800 Franken bezahlen und die illegal erwirtschafteten 19'000 Franken zurückzahlen.


14:25 Uhr - Staatsanwalt äussert sich

Die Staatsanwaltschaft äussert sich zu den Vorfragen des Anwaltes von Ulrich K. Laut ihr sind sämtliche Beweise vollumfänglich verwertbar. Das Gericht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antworten auf die Vorfragen geben. «Das würde den Rahmen sprengen», sagt der Richter.


14:00 Uhr - Es geht weiter

Die Mittagspause ist vorbei. Der Prozess wird mit der Befragung einer weiteren Zeugin wieder aufgenommen. Auch sie hat den Vorfall mit dem Auto beobachtet und äussert sich ähnlich wie die Zeugen am Morgen. 


12:00 Uhr - Mittagspause

Um 14:00 Uhr geht der Prozess in Arbon weiter. Dann folgen weitere Zeugenaussagen und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.


11:45 Uhr - Weitere Vorfragen der Verteidigung

Nach den fünf Zeugen darf der Anwalt von Ulrich K. mit den Vorfragen fortfahren. Er hat Dokumente dabei, die belegen sollen, dass die Vorwürfe gegen Ulrich K. übertrieben sind. Ein Gutachten des Tierspitals Zürich soll beweisen, dass es kein Tierleid auf dem Hof gab, was den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramtes widerspricht.


09:30 Uhr - Befragung von Zeugen

Das Gericht beginnt nun mit der Befragung der ersten Zeugin. Es handelt sich um eine 51-jährige Tieraktivistin, die im Sommer 2017 beinahe von Ulrich K. überfahren worden wäre. Sie erhebt Anklage wegen "Gefährdung des Lebens". Er sei mit etwa 50 bis 60 km/h unterwegs gewesen, sagt die Zeugin. «Ich finde es erschreckend, dass er mich erschrecken oder sogar anfahren wollte, obwohl wir uns nicht kennen.» Sie fordert eine Genugtuung von 500 Franken.

Als zweiter Zeuge und Privatkläger folgt der Ehepartner der vorgängigen Zeugin. Er war beim Vorfall ebenfalls anwesend. Auch er schildert dem Gericht den Vorfall. 

Nun folgt ein dritter Zeuge, ein Bekannter der ersten beiden Zeugen. Auch er schildert den Fall. Auf die Frage was ihm durch den Kopf ging, sagt er knapp: «Gumpe oder sterbe» Ähnlich argumentiert auch eine weitere Zeugin. Der Fahrer sei «ganz klar Herr K. gewesen.»

Ein fünfter Zeuge, der den Vorfall von Weitem gesehen hat, sagt aus, er habe Ulrich K. als Fahrer identifizieren können. Angst um die Gruppe habe er nicht gehabt. «Ich glaube, er wollte ihnen einfach Angst machen.»


09:00 Uhr - Vorfragen der Verteidigung

Während der Vorfragen zieht der Anwalt von Ulrich K. die gesamte Räumung des Hofes in Hefenhofen in Zweifel. Er behauptet, dass im Vorfeld sowie im Nachgang vieles falsch gelaufen sei. Die Behörden hätten erstens zu spät und zweitens überhastet reagiert. Darüber hinaus habe es für einige der Hofdurchsuchungen keinen Durchsuchungsbefehl gegeben.


08:30 Uhr - Der dritte Prozesstag startet

Heute geht es um die grossen Brocken im Fall Hefenhofen. Nachdem am Mittwoch zusätzlich zu Ulrich K. die beiden Metzger und am Donnerstag die Ex-Freundin und die ehemalige Mitarbeiterin vor Gericht standen, wird heute nur über Ulrich K. gesprochen. Bisher wollte dieser vor Gericht noch keine Aussagen machen. Ob K. heute eine Aussage vor Gericht macht, kommentiert sein Anwalt mit: "Wartet ab". Neben der Tierquälerei wird K. beschuldigt, eine umfangreiche Liste von anderen Verbrechen begangen zu haben. Diese beinhalten Verleumdung, Beleidigung, Gefährdung des Lebens, die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Bewilligung sowie das Unterdrücken von Urkunden.


15:30 Uhr - Rückblick auf den zweiten Verhandlungstag

Am zweiten Prozesstag standen neben Ulrich K. zwei Frauen im Fall Hefenhofen vor Gericht, eine Ex-Partnerin des mutmasslichen Quäl-Bauern und eine ehemalige Mitarbeiterin. Beide werden beschuldigt, Tiere weggebracht zu haben, die unter amtlicher Beschlagnahme standen. Ulrich K. sowie seine Ex-Lebenspartnerin wollten sich vor Gericht nicht äussern. Die 32-jährige ehemalige Mitarbeiterin äusserte sich vor Gericht, dass sie seit dem Vorfall keinen Kontakt mehr zu Ulrich K. hatte.

Anschliessend startete die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. In diesem wurden Ulrich K. sowie seine Ex-Partnerin in sämtlichen Punkten für schuldig gesprochen. Das Verfahren gegen die 32-jährige ehemalige Mitarbeiterin wurde teilweise eingestellt, da die Anklage den Strafantrag zu spät eingereicht hat.

Nach der Mittagspause meldeten sich die Verteidiger der Angeklagten zu Wort. Der Anwalt der ehemaligen Mitarbeiterin forderte, dass das Verfahren gegen seine Mandantin eingestellt wird und sie freigesprochen wird. Der Anwalt argumentierte, dass die Beweise gegen die Frau nicht besonders überzeugend sind und sogar Dokumente fehlen, auf die sich die Staatsanwaltschaft in der Anklage stützte. Vor Gericht gab er bekannt, dass er im Falle einer Verurteilung in Berufung gehen wird. 

Der Verteidiger von Ulrich K.s Ex-Partnerin forderte einen Freispruch und betonte, dass seine Mandantin unverschuldet in den Prozess geraten sei. Er zweifelte an der rechtsgültigen Befugnis des Kantons Thurgau, Tiere in Graubünden zu beschlagnahmen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages äusserte sich auch der Anwalt von Ulrich K. zu Wort. Auch er betonte, dass der Kanton Thurgau keine Befugnisse habe, Tiere im Graubünden zu beschlagnahmen.

Die Gerichtsverhandlung dauert noch einen Tag. Die definitive Urteilsverkündung wird am 21. März erwartet.


15:20 Uhr - Verteidiger von K. spricht

Zum Abschluss meldet sich auch noch der Anwalt von Ulrich K. zu Wort. Er argumentiert, dass alles ausserhalb des Kantons Thurgau, einschliesslich der Pferde auf den Sommerweiden im Kanton Graubünden, nicht rechtmässig beschlagnahmt werden kann. Er bemerkt auch, dass die Staatsanwaltschaft über wenige Beweise verfügt und zu viele Fragen unbeantwortet bleiben. Der zweite Verhandlungstag wird im Anschluss beendet.


14:30 Uhr - Anwalt von Ex-Freundin fordert Freispruch

Der Verteidiger von Ulrich K.s Ex-Partnerin fordert einen Freispruch und betont, dass seine Mandantin unverschuldet in den Prozess geraten sei. Er zweifelt an der rechtsgültigen Befugnis des Kantons Thurgau, Tiere in Graubünden zu beschlagnahmen.


13:30 Uhr - Es geht weiter

Im Bezirksgericht in Arbon folgen nun die Plädoyers der Verteidigung. Der Anwalt der 32-jährigen Frau fordert, dass das Verfahren gegen seine Mandantin eingestellt wird und sie freigesprochen wird. Der Anwalt argumentiert, dass die Beweise gegen die Frau nicht besonders überzeugend sind und sogar Dokumente fehlen, auf die sich die Staatsanwaltschaft in der Anklage stützt. Vor Gericht gibt er bekannt, dass er im Falle einer Verurteilung in Berufung gehen wird. 


11:30 Uhr - Mittagspause

Der Richter entlässt die Anwesenden in die Mittagspause. Um 13:30 Uhr geht es weiter.


11:15 Uhr - Staatsanwaltschaft ergreift das Wort

Das Verfahren gegen die 32-jährige ehemalige Mitarbeiterin wird teilweise eingestellt, da die Anklage den Strafantrag zu spät eingereicht hat. Die ehemalige Partnerin sowie Ulrich K. selbst werden von der Staatsanwaltschaft in sämtlichen Punkten schuldig gesprochen.


10:30 Uhr - Ehemalige Mitarbeiterin sagt aus

Während Ulrich K. wie auch seine ehemalige Partnerin nicht vor Gericht aussagen wollen, beantwortet die ehemalige Mitarbeiterin von K. die Fragen des Richters. Nach der Räumung hatte sie keinen Kontakt mehr zu Ulrich K. Im Moment betreibe sie selbst einen Pferdehof und leide extrem unter dem Hefenhofen-Prozess. 


09:30 Uhr - Strafantrag soll zu spät eingereicht worden sein

Die Anwälte der angeklagten Frauen behaupten, dass der Strafantrag zu spät gestellt wurde und verweisen auf einen formellen Fehler. Der Prozess wird für eine halbe Stunde unterbrochen.


08:30 Uhr - Der zweite Prozesstag beginnt

Heute ist der zweite Prozesstag im Fall Hefenhofen mit zwei angeklagten Frauen. Eine 38-jährige Ex-Partnerin des mutmasslichen Quäl-Bauern und eine 32-jährige ehemalige Mitarbeiterin werden beschuldigt, Tiere weggebracht zu haben, die vom Kanton Thurgau unter amtlicher Beschlagnahme standen. Die Anklage lautet auf "Bruch amtlicher Beschlagnahme". Die 32-jährige Frau soll einen Hund an zwei unbekannte Männer übergeben haben, während die 38-jährige Ex-Partnerin eine Stute und ein Fohlen von einer Sömmerungsalp in Graubünden geholt und verkauft haben soll. Sie hat auch versucht, sechs weitere Pferde von derselben Alp zu holen, was jedoch vom Veterinäramt und der Kantonspolizei Graubünden verhindert wurde. Ulrich K. selbst steht ebenfalls wieder vor Gericht.


17:45 Uhr - Der erste Prozesstag im Überblick

Der erste Prozesstag im Fall Hefenhofen ist vorbei. Nachdem der Prozess aufgrund erhöhter Sicherheitsmassnahmen verspätet begann, ergriff die Staatsanwaltschaft das Wort. Für den Verkauf, die Mästung und die Schlachtung von gesundheitlich angeschlagenen Schweinen forderte sie eine bedingte Haftstrafe von neun, respektive zwölf Monaten für die beiden Metzger. Der ältere Metzger äusserte sich vor Gericht, dass er nicht dachte, etwas Schlimmes gemacht zu haben. Gemäss der Staatsanwaltschaft sollen die Metzger und der Bauer einen sechsstelligen Betrag erwirtschaftet haben. 

Nach dem Mittag ergriffen die Verteidiger der Angeklagten das Wort. Die Anwältin des älteren Metzgers forderte einen kompletten Freispruch ihres Mandanten. Sie verteidigte den Deal zwischen K. und dem Metzger. Da der Landwirt einen Überschuss an Milch hatte und der Metzger ein Überschuss an Schweinen, sei der Deal abgeschlossen worden.

Im Anschluss startete die Verteidigung des jüngeren Metzgers mit ihrem Plädoyer. Auch sie forderte einen Freispruch ihres Mandanten. Die Vorwürfe wegen gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände seien ohnehin verjährt und deshalb einzustellen.


Zum Schluss des ersten Verhandlungstages äusserte sich der Anwalt des Hauptbeschuldigten, Ulrich K. Für seinen Mandanten fordert er in Bezug auf den illegalen Schweinehandel mit den beiden Metzgern einen Freispruch. Sein Mandant habe mit dem Schweinehandel «Food waste» verhindern wollen

Die Gerichtsverhandlung dauert noch zwei Tage. Die definitive Urteilsverkündung wird am 21. März erwartet.

TELE TOP war bei der Ankunft des Hauptbeklagten dabei und hat die Vorgeschichte des Falles Hefenhofen nochmals zusammengefasst.

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In den TOP NEWS vom 1. März 2023 fand ausserdem ein Studiogespräch zum ersten Prozesstag statt.


17:31 Uhr - Jetzt spricht der Verteidiger des Hauptbeschuldigten

Als Abschluss des ersten Verhandlungstages äussert sich nun auch noch der Anwalt des Hauptbeschuldigten, Ulrich K. Für seinen Mandanten fordert er in Bezug auf den illegalen Schweinehandel mit den beiden Metzgern einen Freispruch. Sein Mandant habe mit dem Schweinehandel «Food waste» verhindern wollen – er argumentierte also gleich wie bereits die Verteidigung der beiden Metzger am Nachmittag. Das Fleisch der Kümmerer sei geniessbar gewesen und Milch habe auch keine weggeschüttet werden müssen.


16:45 Uhr - Verteidigung geht weiter

Im Anschluss an die erste Verteidigung startete nun auch diese des jüngeren Metzgers. Auch hier fordert die Verteidigung einen Freispruch in sämtlichen Punkten. Die Vorwürfe wegen gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände seien ohnehin verjährt und deshalb nicht mehr zu diskutieren. 


14:15 Uhr - Es geht weiter

Nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes sprechen nun die Verteidiger der drei Angeklagten. Als Erstes ergreift die Anwältin des älteren Metzgers das Wort. Sie fordert einen kompletten Freispruch für ihren Mandanten. Sie verteidigt den Deal zwischen dem Bauern K. und dem Metzger. Die gesundheitlich angeschlagenen Schweine zu mästen sei nicht wirtschaftlich und ergebe keinen Sinn. Da aber K. einen Überschuss an Milch hatte und der Metzger ein Überschuss an Schweinen, sei der Deal trotzdem abgeschlossen worden.


12:15 Uhr - Mittagspause

Der Staatsanwalt hat sein Plädoyer beendet. Der Richter entlässt die Anwesenden in die Mittagspause. Es geht um 14:15 Uhr weiter.


10:45 Uhr - Plädoyer von Staatsanwalt 

Nachdem die angeklagten Personen befragt worden sind, startet der Staatsanwalt mit dem Plädoyer. In diesem erklärt er, dass der Metzger genau wusste, dass die abgeladenen Tiere nicht mehr geschlachtet werden sollten. Insgesamt seien nur 20 offizielle Schlachtungsdokumente aufgefunden worden. Für die Schlachtung von den 100 weiteren Tieren fand man keine offiziellen Dokumente. Die Schlachtung hätte also nicht durchgeführt werden dürfen. Dass der Geschäftsführer der Metzgerei nichts von der Schlachtung gewusst habe, sei nicht möglich. In der Metzgerei habe es mehrere Kameras. K. hat im Vorfeld behauptet, die fehlenden Schlachtungsdokumente seien bei ihm gesichert. Da er diese jedoch nicht freigeben will, wird das Argument von der Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung eingestuft. Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Haftstrafe von neun, respektive zwölf Monaten für die beiden Metzger. 

Weiter moniert der Staatsanwalt, dass die Schweine auf dem Hof miserabel behandelt wurden. So hatten sie beispielsweise keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser.


09:40 Uhr - Metzger erklärt den Vorfall

Der Metzger-Vater ist sich bewusst, dass er die Schweine nicht an K. hätte verkaufen sollen. Allerdings sagt er: «Ich dachte nicht, dass ich etwas Schlimmes mache» Weiter erklärt er, habe er nie ein krankes Schwein geschlachtet. K. schweigt, als er zu dem Sachverhalt befragt wird. 

Den beiden Metzgern wird vorgeworfen, mit K. kranke Schweine gemästet und das Fleisch verkauft zu haben. Gemäss der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Metzger und der Bauer somit einen sechsstelligen Betrag erwirtschaftet haben.


09:00 Uhr - Die Angeklagten werden befragt

Nachdem sich der Prozessbeginn aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen verspätete, startet jetzt die Befragung der Angeklagten. Neben Ulrich K. stehen zwei Metzger, Vater und Sohn, mit ihm vor Gericht. Ulrich K. verweigert eine Aussage, die beiden Metzger wollen sich äussern.


08:30 Uhr - Der Prozess beginnt

Der angeklagte Ulrich K. ist im Bezirksgericht in Arbon TG eingetroffen. Der Prozess beginnt um 08:30 Uhr. Vor dem Bezirksgericht hält eine Gruppe Menschen eine Mahnwache zu Ehren der gequälten Tiere ab.


Der Fall in Kürze

Am Bezirksgericht Arbon TG steht ab Mittwoch der 54-jährige Landwirt, dessen Hof in Hefenhofen TG wegen der dortigen katastrophalen Zustände im August 2017 geräumt wurde, vor Gericht. wegen Tierquälerei und anderer Delikte fordert der Staatsanwalt 6,5 Jahre Freiheitsentzug.


Mitbeschuldigt sind vier Personen. Zwei Metzger sollen laut Anklage mit dem Landwirt illegale Geschäfte mit gesundheitlich angeschlagenen Ferkeln gemacht haben. Und zwei Frauen sollen dem Landwirt geholfen haben, Tiere der behördlichen Beschlagnahmung zu entziehen.


Der Fall hatte im August 2017 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Aufgrund der katastrophalen Zustände auf dem Hof ordneten die Behörden dessen Räumung an.


Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den 21. März vorgesehen.

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Hans Moser
am 22.03.2023 um 14:52
Der einzige, welcher richtig gearbeitet hat, ist das Gericht. Wer hier über das Gericht herzieht hat den Rechtsstaat nicht verstanden.Das Veterinäramt, die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben sehr grobe Fehler gemacht. Darum ist Ulrich K. so gut weggekommen. Alle haben sich von Ulrich K. einschüchtern lassen und haben beide Augen zugedrückt. Das Gericht hat nur beurteilt, was diese Stellen aufgearbeitet haben. Aber eben, sehr schlampig und fehlerhaft. Ich hoffe, dass bei der Staatsanwaltschaft einige den Hut nehmen.
N. Zanini
am 21.03.2023 um 22:17
Es ist ein absolutes Armutszeugnis für die Schweiz so eine Bestie unbestraft davonkommen zu lassen.Das zeigt doch wieder wie Tiere als minderwärtig hingestellt werden. Kein Tier verhällt sich so bestialisch wie dieses Monster.
Möckli
am 21.03.2023 um 21:37
Das Urteil, einfach eine riesen Sauerei.Der Richter stellt die Behörden bloss, es wurde geschlampt, an allen Ecken, aber wacker die grossen Löhne bezogen beim Kanton.Ich finde es einfach traurig, dass ein solcher Tierquäler, Dank Behördenunfähigkeit mit einer solch lächerlichen Strafe davon kommt .Schämt euch, Vehörden inklusive Richter !
Karin
am 21.03.2023 um 19:23
Unglaublich, dass Herr K. wieder ungeschoren davon kommt - ebenso unglaublich dass die zuständigen Behörden nicht wissen, wie so ein Verfahren korrekt abzuwickeln ist - ein Schelm, wer Böses denkt...
F.M.
am 21.03.2023 um 17:12
Es ist einfach gschämig, der Richter gehört ebenfalls verurteilt !Ein Freipass für zukünftige Tierquäler und Betrüger.
Urs
am 21.03.2023 um 14:46
Dieses Urteil ist ein Skandal und ein Freibrief für alle Tierquäler....und nein, ich bin nicht Veganer.