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Freiheiten für Kantonsspital Winterthur und Integrierte Psychiatrie

Das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland (IPW) sollen mehr unternehmerische Freiheiten erhalten - sie sollen aber im Eigentum des Kantons bleiben. Der Kantonsrat hat am Montag die entsprechenden Gesetze in erster Lesung beraten.

17.09.2018 / 17:34 / von: abl/sda
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Visualisierung des KSW-Neubaus. (Bild: bau.ksw.ch)

Visualisierung des KSW-Neubaus. (Bild: bau.ksw.ch)

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Die Zürcherinnen und Zürcher hatten sich im Mai 2017 dagegen ausgesprochen, dass das KSW und die IPW in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Diese Ablehnung führt der Regierungsrat heute auf den Umstand zurück, dass das Spital und die Klinik in der Rechtsform einer AG vom Kanton hätten verkauft werden können.

Mit den neuen KSW- und IPW-Gesetzen hält der Regierungsrat nun fest, dass die beiden Institutionen dauerhaft im Eigentum des Kantons verbleiben. Doch sollen sie mehr Spielraum für eigenständiges Handeln erhalten, um im Gesundheitsmarkt bestehen zu können.

Das Spital und die Klinik sollen - analog zum neuen Modell des Universitätsspitals Zürich - insbesondere eigenständig über ihre Liegenschaften verfügen können. Deren unternehmerische Selbständigkeit wird so vergrössert, sie können ihre Immobilienstrategie auf ihre Bedürfnisse ausrichten.

Dieses Anliegen sei - trotz der Ablehnung an der Urne im Mai 2017 - weitestgehend unbestritten, glaubt der Regierungsrat. Der Kantonsrat teilte am Montag diese Einschätzung. Auch die SP, welche die Umwandlungen in Aktiengesellschaften noch bekämpft hatte, hiess die Vorlagen gut, da unter anderem die Oberaufsicht beim Kantonsrat verbleibt.

Einzig AL und Grüne sprachen sich in der ersten Lesung gegen die beiden vorgelegten Gesetzesentwürfe aus. Indem KSW und IPW mehr Freiheiten erhielten, würden deren Finanzen der demokratischen Kontrolle des Kantonsrates entzogen, dennoch verbleibe das finanzielle Risiko beim Kanton und bei den Steuerzahlern, kritisierte Kathy Steiner (Grüne, Zürich).

Die Anträge von AL und Grünen, gar nicht erst auf das KSW- und das IPW-Gesetz einzutreten, scheiterten aber klar mit 139 zu 17 beziehungsweise mit 142 zu 17 Stimmen. Über die Eigentümerstrategien könne der Kanton ja finanzielle Vorgaben definieren, hatte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) erklärt. Damit sei ausreichend dafür gesorgt, dass der kantonale Haushalt nicht in Gefahr gerate.

Die zweite Lesung und die Schlussabstimmung über die beiden Gesetze folgt voraussichtlich in sechs Wochen.

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