Sollen geringe Mengen Cannabis zum Eigenkonsum auch bei Jugendlichen straffrei sein? (Symbolbild: wikipedia.org)
«Jugendliche Kiffer brauchen Hilfe, keine Bussen»
Ein 16-jähriger Winterthurer hatte genau 1,4 Gramm Cannabis bei sich, als die Polizei ihn erwischte – das reicht knapp für drei Joints. Der Cannabis-Konsum ist in der Schweiz zwar verboten – wer bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum mit sich führt, bleibt aber ausdrücklich straffrei.
Fragt sich nur: Gilt diese Regel auch für Jugendliche? Das Zürcher Obergericht findet: Ja. Es hat den Jugendlichen aus Winterthur freigesprochen.
Suchtexperten beurteilen den Fall gegenüber RADIO TOP:
Regine Rust, Leiterin der Suchtfachstelle St.Gallen, würde es begrüssen, wenn der junge Mann freigesprochen wird: «Strafen alleine haben nur eine kurze Wirkdauer. Im ersten Moment sind die Jugendlichen zwar erschrocken. Aber eine Busse ist schnell bezahlt – das ist kaum nachhaltig.»
Nachhaltiger wäre es, wenn Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern eine obligatorische Suchtberatung besuchen müssen, wenn sie mit Cannabis erwischt werden, findet Regine Rust. Cannabis-Konsum soll Konsequenzen haben – aber diese Konsequenzen sollen keine Strafen sein, sondern Unterstützung.
Kiffen dürfe aber auch nicht verharmlost werden. Ein 16-Jähriger, der kifft, sei eben doch etwas anderes als ein 20-Jähriger, findet Marc Eberhart, Suchtberater bei der Perspektive Thurgau: «Ein 16-Jähriger befindet sich vielleicht gerade auf der Lehrstellensuche, das ist eine fragile Phase. Und auch körperlich und hormonell finden in diesem Alter viele Veränderungen statt – das beeinflusst die Wirkung von Cannabis.»
Deshalb müsse der Jugendschutz verbessert werden, fordern Suchtberater. Das funktioniert aber nicht über Bussen oder Einträge im Jugendstrafregister, sondern über Aufklärungskampagnen und Suchtberatungen.
Wann das Bundesgericht über den Präzedenzfall des Winterthurer Jugendlichen entscheidet, ist noch nicht bekannt.