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Kanton Thurgau unterstützt das Winterthurer Frauenhaus

Die finanzielle Zukunft des Winterthurer Frauenhauses ist unsicher. Weil auch immer wieder Frauen aus dem Kanton Thurgau dort Zuflucht finden, will sich der Kanton Thurgau nun an dessen Rettung beteiligen.

20.11.2018 / 04:44 / von: tvo
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Frauen aus dem Kanton Thurgau, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen, suchen Zuflucht im Winterthurer Frauenhaus. (Symbolbild: pixabay.com)

Frauen aus dem Kanton Thurgau, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen, suchen Zuflucht im Winterthurer Frauenhaus. (Symbolbild: pixabay.com)

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Laut einem Bericht in der «Thurgauer Zeitung» erhält das Winterthurer Frauenhaus finanzielle Unterstützung vom Kanton Thurgau. Weil er mit dem Frauenhaus Winterthur eine Leistungsvereinbarung hat, ist er dafür besorgt, dass das Frauenhaus trotz möglichem Wegfall der Defizitgarantie fortbestehen kann. Im Thurgau gibt es kein eigenes Frauenhaus. Durchschnittlich sieben Frauen und zehn Kinder aus dem Kanton Thurgau hätten deshalb in der Vergangenheit jährlich im Frauenhaus Winterthur vorübergehend Zuflucht gefunden vor gewalttätigen Situationen zuhause.

Das Frauenhaus finanziert sich durch Kantonsbeiträge und die Opferhilfe. Würden sich Frauen dort länger als 30 Tage aufhalten, würden zudem die entsprechenden Wohngemeinden zur Kasse gebeten. Weil das Frauenhaus nicht immer gleich ausgelastet ist und die Einnahmen von der Belegungsdichte abhängen, wurde dem Frauenhaus bisher von der Stadt Winterthur eine Defizitgarantie von 300‘000 Franken zugesichert. Im Budget 2019 wird die Notwendigkeit dieser Defizitgarantie überprüft, ein Entscheid steht aber noch aus. Fällt die Defizitgarantie tatsächlich weg, müssten andere Möglichkeiten gefunden werden. Wie diese aussehen, ist laut der Geschäftsführerin des Frauenhauses noch offen.

Der Kanton Thurgau will dem Frauenhaus aber bereits jetzt eine Verdoppelung der ursprünglichen Beiträge in Aussicht stellen. Er wird sich neu mit jährlich 30‘000 Franken anstatt bisher 15‘000 Franken an der Institution beteiligen. Der Grosse Rat muss die Beitragserhöhung allerdings noch genehmigen.

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