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Krankenschwestern wegen Haartransplantationen in Zürich vor Gericht

In einer Haartransplantation-Praxis in Zürich wurden Transplantationen von unqualifiziertem Personal aus der Türkei durchgeführt. Die beiden Frauen müssen sich nun vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.

09.06.2023 / 12:58 / von: fzw/sda
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Durchgeführt wurden die Transplantationen nicht von Ärztinnen oder Ärzten, sondern von Krankenschwestern, die in der Türkei ausgebildet wurden. (Bild: pixabay/fusehairdelhi1)

Durchgeführt wurden die Transplantationen nicht von Ärztinnen oder Ärzten, sondern von Krankenschwestern, die in der Türkei ausgebildet wurden. (Bild: pixabay/fusehairdelhi1)

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Der Traum vom vollen Haar hat sich in Zürich für einige Männer zum Alptraum entwickelt. In einer Praxis an der Bahnhofstrasse wurden Haartransplantationen von unqualifiziertem Personal aus der Türkei durchgeführt.

Die Praxis für Haartransplantationen befand sich an bester Lage: Die Männer, die sich wieder volles Haar wünschten, wurden an der Bahnhofstrasse gleich beim Zürcher Hauptbahnhof behandelt.

Allerdings passten die Eingriffe, die dort angeboten wurden, nicht zur teuren Adresse: Durchgeführt wurden die Transplantationen nämlich nicht von Ärztinnen oder Ärzten, sondern von Krankenschwestern, die in der Türkei ausgebildet wurden.

Staatsanwältin fordert bedingte Freiheitsstrafe

Mitte Juni müssen sich zwei Türkinnen deshalb vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Sie sind wegen Betrugs, Körperverletzung, mehrfacher Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und Vergehen gegen das Heilmittelgesetz angeklagt.

Die Staatsanwältin fordert für beide Frauen eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Krankenschwestern im Alter von 24 und 43 Jahren sitzen seit dem 25. November 2022 im Gefängnis.

Damals setzte die Polizei einer laufenden Operation ein unverhofftes Ende und verhaftete die Frauen. Auf dem OP-Tisch lag ein Mann, der im Glauben gelassen wurde, er werde von Ärztinnen operiert. Für seinen Traum vom vollen Haar hatte er 2300 Franken bezahlt.

Der Patient fror und zitterte

Dafür sollten ihm lebende Haarwurzeln herausgeschnitten und oben an der Stirn eingesetzt werden. Allerdings spürte der Patient bald so unerträgliche Schmerzen, dass die Frauen mehrmals Betäubungsmittel nachspritzen mussten. Wie viele Ampullen sie ihm verabreichten, dokumentierten sie nicht. Der Patient fror und zitterte.

Die Krankenschwestern machten jedoch weiter, bis schliesslich die Polizei im OP-Raum stand. Wer sie alarmierte, geht aus der Anklage nicht hervor. Neben dem unqualifizierten Personal stimmte auch sonst einiges nicht an dieser Praxis: Der OP-Tisch war viel zu klein. Steriles und unsteriles Material lag gemischt dort durcheinander, wo auch die Haarfollikel vorbereitet wurden.

Auch in Appenzell tätig

Die Staatsanwältin hält in der Anklage fest, dass es eine Operation sei, bei der einzelne Schritte durchaus an nicht-ärztliches, medizinisches Personal delegiert werden könnten. Wegen dem Komplikationsrisiko müsse jedoch immer ein Arzt oder eine Ärztin unmittelbar anwesend sein.

Angeklagt sind auch drei Landsmänner, die sich aber zu einem anderen Zeitpunkt vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen für die Organisation zuständig gewesen sein. Einer von ihnen hatte die Zürcher Praxis gemietet und führte Patientengespräche.

Eine der beiden beschuldigten Frauen war auch in anderen Praxen tätig, die Anklage erwähnt eine Praxis in Appenzell-Innerrhoden.

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