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«Marsch fürs Läbe» darf 2021 in Zürich nur ohne Umzug stattfinden

Die Anti-Abtreibungs-Demonstration «Marsch fürs Läbe» darf 2021 in Zürich stattfinden. Allerdings nur als stehende Kundgebung und nicht als Umzug. Der Entscheid sei aufgrund der Erfahrungen der letzten Demonstration gefällt worden.

01.10.2020 / 10:07 / von: sda/mma
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Der letzte «Marsch fürs Läbe» fand 2019 in Zürich statt. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Der letzte «Marsch fürs Läbe» fand 2019 in Zürich statt. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

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Der «Marsch fürs Läbe» darf nächstes Jahr nicht mit einem Umzug durch die Stadt, sondern nur als stehende Demonstration stattfinden. Grund dafür seien Sicherheitsbedenken: Der Umzug im Jahr 2019 wurde von teilweise gewalttätigen Gegendemonstrationen begleitet. Nur eine stationäre Kundgebung könne mit verhältnismässigen Mitteln vor Angriffen geschützt werden. Das hat Stadträtin und Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) am Donnerstag vor den Medien bekanntgegeben.

Warum dem «Marsch fürs Läbe» 2021 in Zürich kein Demonstrationsumzug bewilligt wurde, im Beitrag von RADIO TOP:

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Der Entscheid sei aufgrund der Erfahrungen der letzten Demonstration gefällt worden, sagte Rykart. Als Sicherheitsvorsteherin sei es ihre Aufgabe, die Sicherheit aller Involvierten zu gewährleisten. Das sei bei einem sich bewegenden Demonstrationsumzug nicht möglich.

Inhaltliche Aspekte der Demonstration hätten bei den Erwägungen keine Rolle gespielt. Es gebe Demonstrationen von Abtreibungsgegnern, die regelmässig stattfänden. Der Unterschied sei, dass diese nicht von Gegendemonstrierenden attackiert würden.

Es stelle sich die Frage, ob ein Demonstrationszug mit allen Mitteln staatlich durchgeboxt werden müsse, so Rykart. Dabei müsse auch auf die staatlichen Kapazitäten Rücksicht genommen werden. Ausserdem gelte es das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen.

Stationäre Kundgebung sicherer

Daniel Blum, Kommandant der Stadtpolizei, sagte, es spiele keine Rolle, wie viele Polizistinnen und Polizisten im Einsatz stünden. Ein sich bewegender Demonstrationszug könne nie vollständig vor möglichen Übergriffen geschützt werden. Eine stationäre Kundgebung biete eine grössere Sicherheit.

Er bezweifelte die Verhältnismässigkeit eines Polizeieinsatzes, wie er nötig wäre, um einen solchen Demonstrationszug zu schützen. Es sei fraglich, ob in Zeiten der digitalen Räume die Appellwirkung einer bewegten Demonstration noch die gleiche sei wie früher.

Die stehende Kundgebung soll am 18. September 2021 auf dem Turbinenplatz stattfinden. Eine Einsprache des Veranstalters habe der Stadtrat am Mittwoch abgelehnt und damit Rykart recht gegeben. Der Veranstalter kann den Entscheid noch beim Statthalter anfechten.

Eine Mediensprecherin von «Marsch fürs Läbe» sagte auf Nachfrage von Keystone-SDA, der Verein bedauere die erneute Absage der Stadt, einen Demonstrationszug zuzulassen. Das sei nicht gerechtfertigt und stütze auch nicht das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom letzten Jahr.

«Der ‹Marsch fürs Läbe› ist nicht bereit, dieses erneute Verbot der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit hinzunehmen», so die Sprecherin. Der Verein werde beim Statthalteramt Beschwerde einreichen, und falls nötig wieder vors Verwaltungsgericht ziehen.

Verwaltungsgericht gab Verein Recht

Die Stadt wollte die «Marsch fürs Läbe»-Demonstration bereits letztes Jahr auf eine stehende Kundgebung reduzieren. Das Verwaltungsgericht kippte diesen Entscheid damals. Der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, rechtfertige eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht. Die Gefahr gehe schliesslich nicht von der zu bewilligenden Kundgebung aus.

Das Gemeinwesen sei verpflichtet, die Demonstration im Rahmen des Möglichen vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Dass die Stadt dafür nicht genügend Polizei habe, sei nicht ersichtlich.

Sie wolle einen allfälligen Gerichtsentscheid nicht vorweg nehmen, sagte Rykart auf Nachfrage, warum die Stadt trotzdem gleich entscheide wie bereits 2019. Die Beurteilung sei aufgrund der Erfahrungen der letzten Demonstration erfolgt.

Dieses Jahr hätte die Veranstaltung in Winterthur stattfinden sollen, weil die Stadt Zürich den Umzug nicht bewilligen wollte. Doch das Veranstaltungslokal sagte den Anlass ab.

Unterschiedliche Reaktionen im Zürcher Gemeinderat

Völlig unverständlich ist der Entscheid aus Sicht der FDP Stadt Zürich, im Gespräch mit RADIO TOP kritisiert FDP Fraktionspräsident Michael Schmid, das Vorgehen der Stadt scharf. Das Vorgehen gleiche einer «Kapitulation des Rechtstaates» vor gewaltbereiten Gruppierungen.

Anders fällt die Reaktion bei den Grünen der Stadt Zürich aus. Fraktionspräsident Markus Kunz, bedauert, dass Demonstrationen aufgrund von aggressiven Demonstrationsgegnern eingeschränkt werden müssen, kann jedoch den Entscheid verstehen. Es sei auch im Interesse der Demonstranten vom «Marsch fürs Läbe», dass für ihre Sicherheit gesorgt werde.

Mehr zu den unterschiedlichen Meinungen der Zürcher Politiker, im Beitrag von RADIO TOP:

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Im Interview mit TELE TOP erklärt Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart, warum der Entscheid keine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt:

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Heinz Bührer
am 01.10.2020 um 20:13
Das ist offensichtlich politisch motiviert. Linke und Grüne reagieren stets ungehalten und militant, wenn sie Marsch fürs Läbä hören. Genau so funktioniert Sozialismus. Keine Gnade für anders denkende.