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Mehr Lohn: Winterthur führt Umkleide-Zulage im Pflegebereich ein

Bald gibt es für Pflegende mehr Geld: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Alter und Pflege der Stadt Winterthur, die sich aus hygienischen Gründen am Arbeitsort umziehen müssen, erhalten ab dem 1. Juni eine Zulage für die Umkleidezeit. Bei einem Vollzeitpensum sind das 125 Franken pro Monat.

28.11.2024 / 09:57 / von: sda/nka
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Wer sich aus hygienischen Gründen am Arbeitsort umziehen muss, erhält in Winterthur neu eine Umkleidezulage. (Symbolbild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

Wer sich aus hygienischen Gründen am Arbeitsort umziehen muss, erhält in Winterthur neu eine Umkleidezulage. (Symbolbild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

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Lernende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Pauschale von 50 Franken, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Die Zulage diene als pauschale Entschädigung für die notwendige Umkleidezeit und ersetze deren Anrechnung als Arbeitszeit.

Sie richtet sich an Mitarbeitende in Berufen wie Betreuung und Pflege in Alterszentren, Spitex, Hotellerie, Physio- und Ergotherapie, Aktivierungstherapie sowie im Gebäudemanagement, wie es weiter heisst. Die Einführung ist Teil des Massnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel.

Seit Jahren ein Thema

Seit Jahren kämpft das Pflegepersonal dafür, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt und somit bezahlt wird - teilweise bis vor Bundesgericht. Inzwischen wurden in verschiedenen Spitälern einvernehmliche Lösungen für die Umkleidezeit gefunden.

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Daniel Hausherr
am 30.11.2024 um 15:28
Das ist ein schlechter Tag. Es gilt an vielen Orten eine Pflicht zum Tragen besonderer Kleidung, zum Beispiel in Restaurants, Werkstätten, aber auch bei der Müllabfuhr oder für Gärtner. Wieso wird hier jetzt eine Zweiklassengesellschaft eingeführt? In meiner Zeit in Werkstätten war immer klar, das Umkleidezeit NICHT Arbeitszeit ist und auch nicht sonst vergütet wird.