TOP TALK: Sterbehilfe nun auch in Alters- und Pflegeheimen ZH möglich
Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird nun auch in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich ermöglicht. Anstoss zur Gesetzesänderung gab eine SP-Initiative im Kantonsrat vergangenen Oktober. Diese verlangte eine einheitliche Regelung. Der Regierungsrat hat daraufhin die Bestimmung im Kantonsgesetz angepasst.
Ab dem 1. Juli müssen alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich, die öffentlich-rechtlich sind, ihren Bewohnenden den begleiteten Freitod erlauben. Bisher lag die Entscheidung bei der jeweiligen Heimleitung respektive Trägerschaft, ob Sterbehilfeorganisationen wie beispielsweise «EXIT» der Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt wird. Die öffentlichen Heime sind verpflichtet, die privaten Heime nicht. Der Regierungsrat empfiehlt ebenfalls die Umsetzung, Verbote können trotzdem von privaten Heimen ausgesprochen werden.
Markus Schaaf leitet selber ein Alters- und Pflegeheim im zürcherischen Tösstal. Er steht der Gesetzesanpassung kritisch gegenüber, denn «für mich sind noch viele offene Fragen vorhanden, welche das Gesetz nicht beantwortet.» Aus diesem Grund hat er eine Anfrage «Schuldig wegen Beihilfe zur Selbsttötung?» an die Zürcher Regierung gemacht und verlangt Antworten. Brigitte Röösler Kantonsrätin SP/ZH und ehemalige Leiterin in der Pflege, ist froh über das neue Gesetz. «Nun ist klar, wo passive Sterbehilfe zugelassen ist und wo nicht.»
2022 hat alleine die grösste Sterbehilfeorganisation der Schweiz 1125 Personen in den Tod begleitet. Tendenz steigend. Gründe dafür sind laut EXIT «die immer älter werdende Gesellschaft mit der Folge schwer einschränkender Krankheiten oder Behinderungen.» Wie der assistierte Freitod passiert, hat Annelise Schenk Freitodbegleiterin bei EXIT im TOP TALK 2022 erklärt.
Bei Suizidgedanken rufen Sie die Dargebotene Hand an: 143
TOP TALK: Jeweils montags & mittwochs ab 18:20 Uhr auf TELE TOP (stündlich wiederholt) und online.