«Vielen Eventveranstaltern ist die Meinungsfreiheit heilig»
Im Interview mit TELE TOP sagen Festivalbetreiber was für sie ein Grund wäre einen Musiker oder eine Musikerin wieder auszuladen:
Vergangene Woche macht der Musiker Sam Moser in den sozialen Medien öffentlich bekannt, dass er von einem Winterthurer Openair ausgeladen wurde. Der Grund dafür ist seine politische Haltung zu den Coronamassnahmen und seine Teilnahme an Anti-Massnahmen-Demos. Das kleine lokale Open-Air namens Festival Bambole begründet Mosers Ausladung damit, dass seine politische Haltung nicht mit dem Manifest des Festivals vereinbar sei. «Die Massnahmenkritische Szene gefährdete und gefährdet durch die teils bewusste Nichteinhaltung der Schutzmassnahmen die körperliche Integrität ihrer Mitmenschen.
Die körperliche Integrität zu schützen, ist ebenfalls in unserem Manifest festgehalten», begründen die Festivalorganisatoren gegenüber der Sonntags Zeitung. Es ist nicht das erste Mal, dass Kunstschaffende aus politischen Gründen keinen Auftritt geben dürfen. Das, obwohl sie bereits eingeladen wurden. Diesen Frühling wurden wegen dem Ukraine-Krieg beispielsweise auch mehrfach russische Kunstschaffende ausgeladen. Für beides sehen die Veranstalter des Rock the RHY und des Inselfestivals Rheinau keinen guten Grund. Die politische Einstellung eines Kunstschaffenden neben der Bühne sei kein Grund, ihn oder sie auszuladen. In der Schweiz gelte die Meinungsfreiheit.
Ähnlich sehen es auch die Veranstalter des Lindli-Festivals in Schaffhausen. Allerdings haben sie eine rote Linie. Sollte ein Künstler oder eine Künstlerin auf der Bühne diskriminierend gegen Gruppen oder Einzelpersonen auftreten, dann würden sie sich davon distanzieren.
Anders handhabt solche Situationen die Musikfestwochen. Sie machen einen Background-Check zu den Musikern, die sie engagieren. Sollten diese Musikerinnen auch neben der Bühne Gedankengut vertreten, das nicht mit dem Grundgedanken der Musikfestwochen vertretbar ist, werden sie die entsprechenden Kunstschaffenden nicht anheuern oder sie im Ernstfall gar wieder ausladen.