Die Strafbefehel gegen die Aktivisten sind rechtskräftig. (Archivbild: TOP ONLINE/Marian Märki)
Wegen Schuhdemo: Klimaaktivisten erhalten Strafbefehle
Im vergangenen Mai schmückten mehrere hundert Paar Schuhe den Winterthurer Neumarkt. Verantwortlich für diese Schuhdemo waren sechs Klimaaktivisten. Die Veranstaltung wurde kurz nach Beginn von der Stadtpolizei aufgelöst.
Wie der «Landbote» am Montag berichtet, seien die Strafbefehle gegen die sechs Aktivisten und zwei Sympathisanten seit einigen Wochen rechtskräftig. Neben dem Verstoss gegen die Fünf-Personen-Regel der damals geltenden Covid-19-Verordnung wird ihnen auch die fehlende Bewilligung zur Last gelegt. Die fünf volljährigen Aktivisten und die zwei Sympathisanten werden mit je 200 Franken gebüsst. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von je 270 Franken. Einer der Aktivisten war zum Zeitpunkt noch minderjährig, er muss nur die Verfahrenskosten in Höhe von 120 Franken bezahlen.
Wie die Zeitung weiter schreibt, wollen die Aktivisten nun den Bussenbetrag via Crowdfunding zusammenbekommen. Die Hälfte sei bereits zusammen.