Eine Anfechtung des Mietzinses muss in den ersten 30 Tagen nach der Schlüsselübergabe erfolgen. (Bild: pixabay / schluesseldienst)
Wie kann ich meinen Mietzins senken?
Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass Privatpersonen schweizweit die grössten Abzocker im Immobilienmarkt sind. So verlangen sie im Gegensatz zu institutionellen Anlegern vier Prozent und gegenüber Immobilienfirmen 1.5 Prozent mehr.
Wie Recherchen von «Blick» aufzeigen, ist dieses Phänomen auch effektiv anzutreffen. So sind in besonders beliebten Gegenden der Schweiz übrteuerte Wohnungen zu finden, welche meist von Privatpersonen angeboten werden. Einen hohen Mietzins kann während der Mietdauer nur schwer angefechtet werden, vor dem Einzug sind die Chancen höher.
Mietzinserhöhung nach Mieterwechsel
Steht bei einer Immobilie ein Mieterwechsel bevor, so kann der Vermieter die Miete anpassen. Diese Erhöhung kann von den neuen Mietern angefechtet werden, wenn der Mieter beispielsweise wegen Wohnungsknappheit oder persönlicher Notlage zum Abschluss des Mietvertrags gezwungen war. Auch angefechtet werden kann diese, wenn der Mietzins gegenüber dem Vormieter um mehr als 10% erhöht worden ist, ohne dass der Vermieter die Wohnung saniert hat und wenn der Mietzins missbräuchlich ist. Missbräuchlich ist ein Mietzins, wenn der Vermieter mit der Wohnung eine zu hohe Rendite erzielt oder wenn die Wohnung teurer ist als andere Wohnungen in vergleichbarem Zustand im Quartier.
Eine Anfechtung muss allerdings in den ersten 30 Tagen nach der Schlüsselübergabe erfolgen. Eingereicht werden muss der Antrag bei der Schlichtungsbehörde. Nach Ablauf der 30 Tage gilt der im Mietvertrag festgesetzte Mietzins als akzeptiert und eine Reduktion ist nur noch möglich, wenn zum Beispiel der Referenzzinssatz sinkt.
Mietzinserhöhung während der Miete
Eine Miete darf während einer laufenden Miete nur erhöht werden, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind. Auch eine Erhöhung aufgrund Orts- und Quartierüblichen Preisen kann umgesetzt werden.
Wird der Mietzins während der Mietdauer erhöht, so muss auch hier innert 30 Tagen reagiert werden. Den Brief an die Schlichtungsbehörde müssen alle Personen unterzeichnen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.