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Winterthurer Gericht verurteilt Mann wegen Tötung von Kleinkind

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht, weil er diesen hüten musste und er ihm lästig wurde.

22.09.2023 / 10:11 / von: ela/sda
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Ein 28-jähriger Mann musste sich wegen Tötung eines Kleinkinds in Winterthur vor Gericht verantworten. Beim Prozess hatte er die Schuld auf seine Freundin geschoben. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Ein 28-jähriger Mann musste sich wegen Tötung eines Kleinkinds in Winterthur vor Gericht verantworten. Beim Prozess hatte er die Schuld auf seine Freundin geschoben. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

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Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 3 Monaten.

Der Mutter des getöteten Knaben muss der Verurteilte eine Genugtuung von 75'000 Franken zahlen. Hat der Deutsche seine Freiheitsstrafe abgesessen, wird er für 11 Jahre des Landes verwiesen.

Der 28-Jährige hatte während des Prozesses versucht, die Schuld auf seine Freundin, die Mutter des Kindes, zu schieben. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass die Mutter zwar überfordert gewesen sei, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass sie für die Tat verantwortlich gewesen sei.

«Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen»

Anders sieht es beim 28-jährigen Sozialhilfebezüger aus, der Alkohol- und Drogenprobleme hat. «Sie haben eine aggressive Seite und können rasch aufbrausen. Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.

Mit seinem Urteil folgt das Gericht aber nur zum Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.

Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, so dass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte.

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