In den meisten Regionen der Schweiz ist die Waldbrandgefahr gross. (Symbolbild: KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Wo es am 1. August kein Höhenfeuer und Feuerwerk gibt
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gilt im Wald und 50 Meter darum herum ein Feuerverbot. Auch Zigaretten und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden. Das Feuerverbot gilt auch für offizielle Feuerstellen und Holzkohlegrills. Gas- und Elektrogrills dürfen nur auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund verwendet werden, beispielsweise auf befestigten Plätzen.
In Gärten und auf Terrassen bleibt grillieren erlaubt, allerdings mit Vorsicht. Feuerwerk ist im Kanton Zürich erlaubt, es muss einfach mindestens 200 Meter vom Wald entfernt abgelassen werden. Die Gefahrenstufe für Waldbrände liegt auf Stufe 4 (grosse Gefahr). Mehrere Zürcher Gemeinden haben zusätzliche Regeln erlassen:
Zürcher Städte und Gemeinden
Diverse Zürcher Gemeinden und Städte gehen noch einen Schritt weiter. Hier sind Feuer und Feuerwerke auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Das gilt auch für Grills mit Holz oder Kohle in Gärten und auf Terrassen. Ausgenommen sind nur Gas- und Elektrogrills, diese müssen aber auf einem feuerfesten Untergrund stehen und kippsicher sein. In Uster, Stammheim, Thalheim, Neftenbach, Pfungen, Dättlikon, Niederhasli, Opfikon, Dietlikon, Bülach, Dübendorf, Dietikon, Wädenswil, Richterswil, Oetwil am See, Seuzach, Andelfingen und Volken gilt das ausgeweitete Verbot. Dass jede Gemeinde eigene Regeln erlassen muss, liegt an einem Gesetz im Kanton Zürich.
Ab Donnerstag verbietet auch die Stadt Winterthur Feuerwerk und Brauchtumsfeuer, wie Höhenfeuer zum 1. August. Der Stadtrat rät zudem verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen. Ein generelles Feuerverbot in der Stadt Winterthur gibt es noch keines.
Kein Verbot von Feuerwerk gibt es in der Stadt Zürich. Die Böller müssen aber auf einem Kiesplatz oder geteerten Platz abgebrannt werden.
Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau verbietet Feuer im Wald und in 200 Metern rund um Wälder, Ausnahmen gibt es keine. Auch das Wegwerfen von Raucherwaren und Zündhölzern in diesen Zonen ist nicht erlaubt. Feuerwerke sind auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Es gilt die Waldbrand-Gefahrenstufe 4.
Frauenfeld
Die Stadt Frauenfeld verzichtet wegen der Waldbrandgefahr auf alle Feuer am Nationalfeiertag. So sind auch der Fackel- und Lampionumzug sowie das Höhenfeuer abgesagt, Feuerwerk darf auf dem Festgelände und in der ganzen Stadt ebenfalls nicht abgelassen werden. Für die Kinder gibt es ein Ersatzprogramm für den Lampionumzug.
Kanton Schaffhausen
Schaffhausen musste wegen der anhaltenden Trockenheit ebenfalls ein Feuer- und Feuerwerksverbot aussprechen. Dieses gilt in Wäldern und 200 Meter um diese herum. Die Gefahr von Waldbränden ist gross (Stufe 4). Das grosse Feuerwerk auf dem Felsen beim Rheinfall darf allerdings stattfinden. Der Regierungsrat hat eine Bewilligung mit zusätzlichen Sicherheitsvorschriften erteilt.
Kanton St.Gallen
Der Kanton St.Gallen verbietet ab Mittwoch, 27. Juli, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzulassen. Als Waldesnähe gilt ein Umkreis von 200 Metern. Damit gilt dort: Kein Feuer machen – auch nicht in offiziellen Feuerstellen – keine Raucherwaren wegwerfen, kein Feuerwerk entzünden und keine Himmelslaternen steigen lassen.
Stadt Wil
Die Stadt Wil geht weiter als der Kanton. Auf dem ganzen Stadtgebiet gilt ab Donnerstag ein Feuerwerksverbot. Somit gelte auf dem Gemeindegebiet Wil die gleiche Regelung wie in den angrenzenden Thurgauer Gemeinden, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Da sich der Festplatz im 200 Meter Radius um den Wald befinde, sei auch dort kein Feuerwerk oder sonstiges Feuer erlaubt.
Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden
In Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden gilt ab dem 29. Juli ein Feuerverbot in Wäldern und im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Diese Regelung gilt auch am 1. August inklusive für Feuerwerk und Höhenfeuer in diesen Zonen.
Für alle Kantone, Gemeinden und Regionen gibt es Bussen gegen Personen, welche die Regeln missachten. Die Massnahmen werden laut den meisten Behörden aufgehoben, wenn es nachhaltig regnet.
Schweizweit
Fast in der ganzen Schweiz gilt wegen der anhaltenden Trockenheit grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Mehrere Kantone haben deshalb Feuer- und Feuerwerksverbote erlassen. Gar keine Feuer im Freien entfacht werden dürfen im Tessin, in der Waadt und im Kanton Freiburg. Ebenso im Wallis, wo gerade das Bundeslager der Pfadi ohne Lagerfeuer stattfinden muss. Im Kanton Graubünden gilt das Feuerverbot in allen Regionen mit Ausnahme vom Engadin, dem Münstertal und in Samnaun.
In allen weiteren Kantonen gibt es ein Feuerverbot in und um Wälder. In der Innerschweiz (Ob- und Nidwalden, Luzern, Zug und Schwyz) dürfen noch Feuer in befestigten Stellen mit Vorsicht entfacht werden. Ausgenommen ist Uri, dort gilt ein generelles Feuerverbot rund um und in Wäldern.
Ähnlich sieht es beim Feuerwerk aus. Keine Knallerei oder hübsche Funken am Himmel – je nach Ansicht – gibt es am 1. August sehr wahrscheinlich im Wallis, in den Kantonen Glarus, Thurgau, Uri, Aargau, Solothurn und Tessin. In Graubünden dürfen ausser im Engadin, im Münstertal und in Samnaun keine Feuerwerke abgebrannt werden. In den Westschweizer Kantonen Waadt, Jura, Neuenburg und Freiburg sind private Feuerwerke verboten. Gemeinden dürfen am Nationalfeiertag ihr Feuerwerk mit gewissen Sicherheitsregeln zeigen.
Im Wald und in Waldesnähe kein Feuerwerk abgebrannt werden darf im Kanton Bern. In beiden Basel gilt eine Warnung der Behörden, vorsichtig zu sein mit Feuerwerk aller Art. Kein Feuerwerksverbot gibt es im Kanton Genf. Für die Innerschweizer Kantone, mit der Ausnahme von Uri, gibt es keine Angaben.
TELE TOP spricht mit Verantwortlichen aus Winterthur, Frauenfeld und Neuhausen über Feuerverbote und wie die Menschen trotzdem feiern können: