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Affäre um Schweizer Wahlkampfgelder: AfD verliert vor Gericht

Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe aus der Schweiz hat die AfD eine Niederlage erlitten. Es geht um eine Werbekampagne der SVP-nahen Andelfinger PR-Agentur Goal AG. In der Schweiz ist die Agentur für diverse SVP-Sujets bekannt.

09.01.2020 / 20:43 / von: sfa/sda
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In der Schweiz ist die Andelfinger PR-Agentur unter anderem für ihre SVP-Plakate bekannt. (Bild: facebook.com/SVP Schweiz)

In der Schweiz ist die Andelfinger PR-Agentur unter anderem für ihre SVP-Plakate bekannt. (Bild: facebook.com/SVP Schweiz)

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Die AfD erleidet vor Gericht eine Niederlage. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstagabend eine Klage der Partei abgewiesen. Die AfD hatte sich mit der Klage gegen eine Strafzahlung in der Höhe von knapp 270'000 Euro gewehrt.

Dabei geht es um Werbeaktionen für den AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen, die von der Andelfinger PR-Agentur Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Die Goal AG hatte für Meuthen demnach unter anderem Wahlkampfplakate und Flyer gedruckt

– und das, ohne eine Gage zu verlangen. Die Werbeaktionen hatten einen Wert von 89'800 Euro und gelten in Deutschland als illegale Parteispenden. Die Bundestagsverwaltung verhängte eine Strafzahlung in dreifacher Höhe: 269'400 Euro.

Die Goal AG selber dementierte in der Vergangenheit, dass sie jemals mit der AfD zusammengearbeitet hatte.

Die Andelfinger Agentur wird vom SVP-Lokalpolitiker Alexander Segert geführt. In der Schweiz ist die Agentur insbesondere für ihre SVP-Kampagnen bekannt. Von ihr stammen etwa die Schäfchen- und die Minarett-Plakate.

Jörg Meuthen hat sich vor Gericht auf seine Unerfahrenheit im Landtagswahlkampf 2016 berufen. Der Wahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr «hemdsärmelig» abgelaufen, «da gab es keine professionelle Organisation», sagte Meuthen.

Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten grossformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: «Ich habe vieles nicht mitgekriegt.»

Das Gericht liess diese Argumentation allerdings nicht gelten und wies die Beschwerde der AfD gegen die Strafzahlung ab. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend. Ob die AfD in Berufung geht, hat die Parteispitze noch nicht entschieden.

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