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Airlines müssen Passagiere ans Ziel bringen

Das Sturmtief Sabine hat Europa seit dem Wochenende fest im Griff. Auch der Flugbetrieb hat unter dem Sturm gelitten. Etliche Flüge mussten abgesagt, verschoben oder umgeleitet werden. Für die Passagiere ist dies nicht immer einfach.

11.02.2020 / 13:01 / von: mma
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Fluggäste mussten sich wegen dem Sturm Sabine gedulden. (Symbolbild: Pixabay.com/alusruvi)

Fluggäste mussten sich wegen dem Sturm Sabine gedulden. (Symbolbild: Pixabay.com/alusruvi)

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Stundenlang am Flughafen ausharren und dann doch nochmals in Hotel zurück, weil der Flug annulliert wurde: In den letzten Tagen ereilte dieses Schicksal etliche Fluggäste in ganz Europa. Doch was bedeutet dies für die Passagiere?

Im Beitrag von RADIO TOP erklärt Fluggastrechts-Jurist Simon Sommer, was Fluggäste von ihrer Airline erwarten dürfen:

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In solchen Fällen müssen die Fluggesellschaften verschiedene Dinge anbieten, erklärt Fluggastrechts-Jurist Simon Sommer. So müsse die Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstatten oder eine alternative Verbindung anbieten. Ebenfalls müsse den Passagieren, wenn nötig, ein Hotelzimmer und eine Verpflegung angeboten werden. Auch bei umgeleiteten Flügen, also wenn das Flugzeug auf einen anderen Flughafen ausweichen muss, ist die Airline verpflichtet, für den zusätzlichen Aufwand aufzukommen, so Sommer weiter.

Keinen Anspruch auf Entschädigung hat der Fluggast laut Sommer, wenn er selbst etwas organisiere. Ähnlich ist es, wenn der Passagier auf Grund des Ausfalls einen oder mehrere Arbeitstage versäumt. Hier müsse sich der Fluggast mit seinem Arbeitgeber oder seiner Versicherung organisieren. Anspruch auf Schadensersatz hat er nicht, da ein solcher Sturm unter «höhere Gewalt» fällt.

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