Airlines müssen Passagiere ans Ziel bringen
Stundenlang am Flughafen ausharren und dann doch nochmals in Hotel zurück, weil der Flug annulliert wurde: In den letzten Tagen ereilte dieses Schicksal etliche Fluggäste in ganz Europa. Doch was bedeutet dies für die Passagiere?
Im Beitrag von RADIO TOP erklärt Fluggastrechts-Jurist Simon Sommer, was Fluggäste von ihrer Airline erwarten dürfen:
In solchen Fällen müssen die Fluggesellschaften verschiedene Dinge anbieten, erklärt Fluggastrechts-Jurist Simon Sommer. So müsse die Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstatten oder eine alternative Verbindung anbieten. Ebenfalls müsse den Passagieren, wenn nötig, ein Hotelzimmer und eine Verpflegung angeboten werden. Auch bei umgeleiteten Flügen, also wenn das Flugzeug auf einen anderen Flughafen ausweichen muss, ist die Airline verpflichtet, für den zusätzlichen Aufwand aufzukommen, so Sommer weiter.
Keinen Anspruch auf Entschädigung hat der Fluggast laut Sommer, wenn er selbst etwas organisiere. Ähnlich ist es, wenn der Passagier auf Grund des Ausfalls einen oder mehrere Arbeitstage versäumt. Hier müsse sich der Fluggast mit seinem Arbeitgeber oder seiner Versicherung organisieren. Anspruch auf Schadensersatz hat er nicht, da ein solcher Sturm unter «höhere Gewalt» fällt.