Auch gegen den ZKB-Erlebnisgarten wird rekurriert
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat sich ihr 150-Jahr-Jubiläum sicherlich anders vorgestellt. Die geplante Seilbahn über den Zürichsee verzögert sich wegen Einsprachen. Und das Gleiche droht nun dem Erlebnispark auf der Landiwiese. Wie der «Landbote» am Mittwoch schreibt, verhindert ein Rekurrent momentan, dass die Parklandschaft ausgebaut werden darf. Dies gehe aus einem Urteil des Baurekursgerichts des Kantons Zürich hervor, welches der Zeitung vorliegt.
Eigentlich hätte der komplette Erlebnisgarten mit Gartenanlage, Aussichtsturm, Pavillons mit Restaurant und einer Weinbar, Spielplätzen und einem Hochgarten im Mai eröffnet werden sollen. Doch die Coronapandemie verhinderte dies.
Das Areal, welches umzäunt war, wurde von der Bank im Sommer in Absprache mit der Stadt freigegeben. Damit wollte man das Platzbedürfnis der Bevölkerung stillen. Um den Erlebnisgarten wie geplant fertigbauen zu können, musste die ZKB eine neue Bewilligung einholen – und gegen diese wurde rekurriert.
Den Rekurrenten stört es in erster Linie, dass das Areal für rund 19 Monate besetzt werde. In den städtischen Veranstaltungsrichtlinien werden Vereins- und Firmenfeste nur an bis zu einem Tag im Jahr bewilligt, argumentiert der Rekurrent. Zudem gebe es kein öffentliches Interesse für gewinnorientierte Gastrobetriebe mit Konsumzwang.