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Auftragsmord von Küsnacht: Verhandlung beendet

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag die Hauptverhandlung zum Auftragsmord von Küsnacht abgeschlossen. Die Parteien haben ihre Sicht der Dinge dargelegt, die Beschuldigten hatten Gelegenheit, sich zu äussern. Nun steht die Beratung des Gerichts an. Das Urteil wird Anfang Juli eröffnet.

23.06.2022 / 13:12 / von: sda/ame
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Das Obergericht Zürich muss nun die Urteile fällen. (Symbolbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Das Obergericht Zürich muss nun die Urteile fällen. (Symbolbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

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Das Verfahren um den Mord einer Ärztin zieht sich seit bald sechs Jahren hin. An einem Sonntag im August 2016 ist in einer Villa in der Zürcher Goldküstengemeinde Küsnacht die 73-jährige Hausbesitzerin, eine Schweizer Ärztin, tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Auf ihrem Gesicht lag ein Kissen, das Haus war durchwühlt, Wertsachen, Schmuck, Uhren und Bankkarten waren weg.

An der Leiche, am Bett und an vielen anderen Stellen des Hauses stellten die Ermittler DNA-Spuren eines heute 39-jährigen Schweizer Bauarbeiters sicher. Auf dessen Handy fanden sich später Fotos einzelner Wertgegenstände aus der Villa, mit den Bankkarten hob der Mann Geld ab und ging shoppen. Dazu kamen Spuren seiner Schuhe und einer weiteren Person.

Die Spurensicherung fand zudem Stücke von Klarsichtfolie. Eines klebte am Hals der Toten. Auf einer Seite wies es Speichel der Ärztin auf, auf der anderen DNA-Spuren des Bauarbeiters. Die Zürcher Rechtsmediziner, welche die Leiche untersuchten und auch die Fundsituation berücksichtigten, schlossen auf einen Erstickungstod.

Ein von der Verteidigung beigezogener deutscher Rechtsmediziner schloss auf einen plötzlichen Herztod. Er zog allerdings die Fundsituation nicht mit ein. Erschwerend für die rechtsmedizinische Arbeit – da waren sich Anklage und Verteidigung einig – war, dass die Obduktion erst am Tag nach dem Auffinden der Leiche erfolgte, da war namentlich das Lungengewebe schon stark zersetzt.

Anklage: «Auftragsmord»

Laut dem Staatsanwalt hat der Bauarbeiter die Frau mit dem Kissen und/oder der Klarsichtfolie erstickt und dann beraubt. Als zweite Person im Haus und damit als Mittäter, beschuldigt der Staatsanwalt einen heute 33-jährigen Barkeeper.

Der Ankläger ist überzeugt, dass die heute 48-jährige Tochter der Ärztin den Bauarbeiter zum Mord angestiftet hat. Sie habe ihm dafür 300'000 Franken versprochen und ihn mit Hausschlüssel und Informationen versorgt. Die seit ihrer Jugend drogen- und medikamentenabhängige Frau habe befürchtet, von der Mutter enterbt zu werden und damit um Millionen zu kommen.

Hohe Strafen gefordert

Für den 39-Jährigen, der als einziger der drei seit seiner Festnahme im September 2016 in Haft sitzt, fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren wegen Mordes, Raubs und weiterer Delikte. Die Frau soll wegen Anstiftung zu Mord mit 18,5 Jahren bestraft werden. Den 33-jährigen mutmasslichen Mittäter will der Ankläger wegen Mordes und Raubs zu 15,5 Jahren verurteilt sehen.

Direkte Beweise oder gar Augenzeugen gibt es in dem Fall keine. Der Staatsanwalt präsentierte aber eine Fülle von Indizien, welche die Beschuldigten überführen sollen. Eine Verurteilung darf jedoch nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel hegt.

Verteidigung: «Nur Spekulation»

Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Alle Verteidiger plädierten auf Freisprüche. Sie bemühten sich, die Indizien zu entkräften und Zweifel zu schüren. Dem Staatsanwalt warfen sie vor, er arbeite mit Hypothesen und Spekulationen. Die Zürcher Rechtsmediziner bezeichnete ein Anwalt gar als «Gehilfen der Staatsanwaltschaft».

Das Zürcher Obergericht ist die zweite Instanz, die sich mit dem Fall befasst. Dieser wurde erstmals 2020 am Bezirksgericht Meilen ZH verhandelt. Es verurteilte den Bauarbeiter wegen Mordes, Raubs und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Die Frau und der Barkeeper wurden mangels Beweisen freigesprochen. Alle Urteile wurden angefochten.

Vor dem Obergericht – wie schon im gesamten Verfahren und auch vor Bezirksgericht – machte der Bauarbeiter konsequent von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Damit belastete er sich selbst zwar nicht, trug aber auch nichts bei zu seiner Entlastung oder zur Klärung der Rollen der beiden anderen Beschuldigten.

Die Frau machte vor Obergericht weit gehende Erinnerungslücken geltend. Der 33-Jährige schweizerisch-kolumbianische Doppelbürger weilt im Ausland und erschien nicht zum Gerichtstermin.

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