Bankomatensprenger von Sevelen und Neftenbach muss hinter Gitter
Der Mann gestand gleich zu Beginn des Verfahrens, dass er an den beiden Diebstählen in Sevelen und Neftenbach im Dezember 2019 beteiligt war. Er wurde zwecks Durchführung des Strafverfahrens von Dänemark an die Schweiz ausgeliefert. Die dänische Justiz hatte den Mann im Juni 2022 - ebenfalls wegen der Sprengung eines Bankomaten - zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Die Überstellung des Mannes an die Schweiz wurde an die Bedingung geknüpft, dass dieser hier seine in Dänemark rechtskräftig verhängte Strafe weiter verbüssen muss. Die hier ausgestandenen Hafttage von über einem Jahr werden dem Mann deshalb nicht an die schweizerische Freiheitsstrafe angerechnet.
Die Strafkammer befand den Mann im November 2023 der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, des mehrfachen qualifizierten Diebstahls, der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs für schuldig. Das begründete Urteil wurde nun veröffentlicht.
DNA auf Geissfuss
Nach den Sprengungen fehlten in den Bankomaten rund 233'000 Franken. Laut dem Mann verbrannte ein Teil des Geldes. Die Polizei kam ihm und seinem Komplizen aufgrund von DNA-Spuren auf die Schliche, die auf den unweit der Tatorte zurückgelassenen Brecheisen gefunden wurden.
Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil der Strafkammer Berufung eingelegt. Die Verhandlung findet Mitte März statt. Das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten wurde vom vorliegenden abgetrennt und ist derzeit beim Bundesgericht hängig, wie aus dem Urteil des Strafkammer hervor geht.