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«Bauma verstösst gegen das Bundesrecht»

In Bauma im Zürcher Tösstal sind juristische Streitigkeiten wegen Kuh- und Kirchengeläut künftig kein Thema mehr: Die Gemeindeversammlung hat entschieden, dass solches Geläut nicht mehr als «Lärm» gilt.

26.03.2019 / 17:55 / von: nzi
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In Bauma ist das Kirchengeläut kein «Lärm». (Bild: Screenshot TELE TOP)

In Bauma ist das Kirchengeläut kein «Lärm». (Bild: Screenshot TELE TOP)

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Als erste Gemeinde in der Schweiz schreibt Bauma in der Polizeiverordnung, dass Glocken kein Lärm sind. Das hat die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung beschlossen.

Jetzt wehrt sich die Interessensgemeinschaft IG Stiller gegen diesen Entscheid. Gemäss IG verstosse Bauma  gegen das Bundesrecht. Die Gemeinde habe dafür zu sorgen, dass die Lärmschutzverordnung respektive das Umweltschutzgesetz eingehalten wird, so Samuel Büechi von der IG Stiller.

TELE TOP mit den Einzelheiten:

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