«Bauma verstösst gegen das Bundesrecht»
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Als erste Gemeinde in der Schweiz schreibt Bauma in der Polizeiverordnung, dass Glocken kein Lärm sind. Das hat die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung beschlossen.
Jetzt wehrt sich die Interessensgemeinschaft IG Stiller gegen diesen Entscheid. Gemäss IG verstosse Bauma gegen das Bundesrecht. Die Gemeinde habe dafür zu sorgen, dass die Lärmschutzverordnung respektive das Umweltschutzgesetz eingehalten wird, so Samuel Büechi von der IG Stiller.
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