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Haftbedingungen von Brian verstiessen gegen Menschenrechte

Brian, bekannt geworden als «Carlos», klagte wegen unmenschlichen Haftbedingungen im Januar 2017 gegen den Kanton Zürich. Er forderte eine Entschädigung von 40'000 Franken. Das Bezirksgericht Zürich gibt ihm Recht. Die Forderung nach Entschädigung hat es jedoch abgewiesen.

25.03.2021 / 09:03 / von: asl
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Das Gericht stufte die Haftbedingungen von Brian zwar als Persönlichkeitsverletzung ein. Eine Entschädigung erhält er aber nicht. (Archivzeichnung: Keystone/LINDA GRAEDEL)

Das Gericht stufte die Haftbedingungen von Brian zwar als Persönlichkeitsverletzung ein. Eine Entschädigung erhält er aber nicht. (Archivzeichnung: Keystone/LINDA GRAEDEL)

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Der als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter Brian bekam vor dem Bezirksgericht Zürich teilweise Recht. Er reichte wegen unmenschlichen Haftbedingungen gegen den Kanton Zürich Klage ein. Im Januar 2017 sass der junge Mann im Gefängnis Pfäffikon in Haft. Dabei sass er immer in Einzelhaft, musste stets Fussfesseln tragen, durfte keine Spaziergänge machen und erhielt nur ein einziges Kleidungsstück zum Anziehen. Brians Zelle verfügte längere Zeit über keine Matratze, er bekam teilweise keine Wolldecke, konnte nicht Duschen und hatte zum Teil keine Zahnbürste zur Verfügung. Ebenfalls erhielt er keine Lese- und Schreibmaterialien oder seine persönliche Post.

Wie das Bezirksgericht Zürich am Donnerstag mitteilt, unterstützt es die Klage von Brian teilweise. Im Urteil stellt das Gericht fest, dass die Haftbedingungen gegen die Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und der Bundesverfassung verstiessen. Ebenfalls stellen sie eine Persönlichkeitsverletzung dar. Angesichts der Zeitdauer von fast drei Wochen waren die Haftbedingungen in ihrer Gesamtheit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der EMRK und von Artikel 10 der schweizerischen Bundesverfassung.

Der Kanton Zürich argumentierte dagegen: Das Gefängnispersonal sei mit der aussergewöhnlich aggressiven Art von Brian überfordert gewesen und hätte keine Schädigungsabsicht gehabt. Ebenfalls sei die Infrastruktur nicht an diese Verhältnisse angepasst gewesen. Zudem habe Brian laut Kanton Zürich die Behandlung mit seinem Verhalten selbst herbeigeführt. Das Gericht beurteilte diese Einwände aber als nicht stichhaltig.

Ansprüche auf Schadenersatz zurückgewiesen

Brian forderte eine Genugtuung in der Höhe von 40'000 Franken und Schadenersatz in der Höhe von über 15'000 Franken. Diese Forderung weist das Bezirksgericht Zürich ab, weil diese verwirkt sind. Brian hätte diese Ansprüche auf Entschädigung während des Strafverfahrens geltend machen müssen. Dieses wurde jedoch bereits im März 2017 rechtskräftig abgeschlossen. Insoweit wurde die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

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