Bezirksgericht Zürich spricht Antifa-Demonstranten frei
Für das Gericht war zwar klar, dass der ETH-Doktorand an einem Angriff im Zürcher Niederdorf im September 2019 beteiligt war. Damals stürmten 20 bis 30 Vermummte mit Fahrradketten, Stangen, Flaschen, Steinen und Pfeffersprays auf eine Gruppe Männer los, die einen Polterabend feierten. Mehrere der Männer wurden verletzt.
Danach rühmten sich die Angreifer auf einer einschlägigen, linken Plattform damit, dass sie den Polterabend eines Rechtsradikalen erfolgreich beendet hätten. Dass der Physik-Doktorand dort war, konnte zweifelsfrei wegen DNA-Spuren bewiesen werden, die auf einer Baseballkappe und einer Sonnenbrille gefunden wurden.
Es fehle aber irgend ein brauchbarer Beweis, dass er selber auch zugeschlagen habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Auch beim zweiten, gewaltsamen Vorfall kam das Gericht zu diesem Schluss.
Der Physiker wurde gefilmt, als er an den Demonstrationen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 teilnahm, als Teil des Schwarzen Blocks. Die Deutsche Polizei wertete die Videoaufnehmen mit einer Gesichtserkennungssoftware aus.
Doch auch hier: Das Gericht erkannte darin keinen Beweis, dass der Beschuldigte auch selber gewalttätig geworden sei. «Vielleicht sind Sie einfach immer dort dabei, wo die Antifa-Szene am Wirken ist. Wir wissen es nicht», sagte der Richter.
Demonstration vor dem Gerichtsgebäude
Der Beschuldigte wollte beim Prozess keinerlei Aussagen machen. Sein Schlusswort gestaltete er dafür als langen Vortrag über Antifaschismus, vom 19. Jahrhundert bis zur SVP und zur Burka-Initiative. Den Angriff auf den Polterabend im Niederdorf könne er «deswegen nur gutheissen, wer auch immer das war».
Vor Prozessbeginn kam es vor dem Gerichtsgebäude zu einer Antifa-Demonstration, weshalb die Zürcher Stadtpolizei mit einem Grossaufgebot anrückte. Mehrere Demonstranten wurden abgeführt.