Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei Teilnehmer von Velo-Demo
Vor Gericht standen der Geschäftsführer der Organisation «Umverkehr», Silas Hobi, sowie ein 32-jähriger Lokführer und Veloaktivist. Beide machten vergeblich geltend, sich an die damals geltende 5-Personen-Regel sowie die Abstandsregeln gehalten zu haben. Sie forderten deshalb Freisprüche.
Das Gericht verurteilte Hobi zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken und den Veloaktivisten zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken.
Bezahlen müssen sie die Strafen nur, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide 30 Tagessätze à 40 Franken.
Laut Hobi war der Sinn der Aktion, darauf aufmerksam zu machen, dass Velofahren gerade während der Pandemie gesundheitlich sinnvoll sei. Damit könne man Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln meiden und belaste die Umwelt nicht zusätzlich mit Abgasen.
Gegen Veranstaltungsverbot verstossen
Für das Gericht war hingegen klar, dass die Aktion unter das Veranstaltungsverbot der damals gültigen Covid-Verordnung fiel. Zudem seien nicht nur fünf, sondern mindestens sieben Personen anwesend gewesen.
Für die Teilnahme an der selben Aktion verurteilte das Bezirksgericht Zürich im März dieses Jahres bereits die Stadtzürcher SP-Gemeinderätin und Stadtratskandidatin Simone Brander. Sie zog den Entscheid an das Obergericht weiter.