Bundesgericht will Brian nicht aus der Einzelhaft entlassen
In der Beschwerde vom August verlangte Brian, dass er vorsorglich aus der Einzelhaft entlassen und in den ordentlichen Vollzug versetzt werde. Dort solle ihm auch die notwendige medizinische Versorgung zukommen. Dazu sei eine Verfügung des Zürcher Obergerichtes vom Juli aufzuheben.
Mit dieser Verfügung hatte das Obergericht sein Gesuch um Entlassung aus der Einzelhaft ein weiteres Mal abgelehnt. Auch das Bundesgericht liess Brian nun aber erneut abblitzen, wie aus dem Urteil vom Mittwoch hervorgeht.
Weitere Beschwerde noch in Zürich hängig
Er bleibt also in Einzelhaft. Das Bundesgericht erlässt Brian aber immerhin die Gerichtskosten. Noch beim Obergericht hängig ist eine Beschwerde, welche das Bundesgericht wieder nach Zürich zurückgewiesen hatte. Darin geht es jedoch nur um eine Zeitdauer von drei Wochen.
Konkret handelt es sich dabei um jene drei Wochen zwischen dem Gerichtsprozess gegen Brian vor Obergericht und der mündlichen Urteilseröffnung. Der Prozess fand am 26. Mai 2021 statt, die Urteilseröffnung am 16. Juni.
Das Obergericht entschied damals nach kurzer Beratung, dass Brian auch für diese drei Wochen nicht aus der Einzelhaft entlassen werde. Seine Anwälte, welche Brians Haftregime als Folter bezeichnen, wollten dies nicht akzeptieren und zogen erfolgreich vor Bundesgericht, weshalb die Beschwerde erneut in Zürich landete.
Selbst wenn das Obergericht nun in diesem Fall aber zu Brians Gunsten entscheiden würde: An seinem Haftregime würde dies nichts ändern, weil diese drei Wochen längst vorbei sind.
Bund soll «seriös untersuchen»
Brians Haftbedingungen sind mittlerweile auch Thema beim Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer. Dieser hatte beim Bund Antworten wegen der seit mehr als drei Jahre andauernden Einzelhaft von Brian verlangt.
Melzer erhielt aber nur eine Stellungnahme der Zürcher Behörden, welche ausführlich darlegten, welche Kontakt- und Beschäftigungsmöglichkeiten Brian geboten würden. So könne Brian beispielsweise telefonieren und Besuch empfangen.
Melzer wandte sich daraufhin erneut an den Bund und forderte eine «seriöse Untersuchung» und dass die Haftbedingungen so rasch als möglich «an die völkerrechtlichen Mindeststandards angepasst werden». Die Antwort des Bundes steht noch aus.