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Cannabis-Pilotprojekt wird verschoben: BAG-Bewilligung fehlt

Der auf diesen Herbst geplante Start des Zürcher Cannabis-Pilotprojektes "Züri Can - Cannabis mit Verantwortung" muss verschoben werden. Weil die Freigabe durch den Bund fehlt, kann das Cannabis noch nicht angebaut werden.

05.10.2022 / 14:14 / von: fgr
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Der Verkaufsstart wurde ins erste Halbjahr 2023 verschoben. (Bild:Unsplash/Jeff W)

Der Verkaufsstart wurde ins erste Halbjahr 2023 verschoben. (Bild:Unsplash/Jeff W)

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Das legale Kiffen in der Stadt Zürich wird auf das erste Halbjahr 2023 verschoben. Wie Stadt und Universität Zürich am Mittwoch gemeinsam mitteilten, liegt der Grund dafür in Bern, genauer beim Bundesamt für Gesundheit BAG.Dieses habe die abschliessende Freigabe noch nicht erteilt. Dies liege unter anderem an der Komplexität des Projektes mit seinen unterschiedlichen Bezugsstellen.

Ohne Freigabe kein Hanfanbau

Ohne diese Freigabe durch das BAG dürfen die Studienverantwortlichen aber nicht mit dem Hanfanbau beginnen. Und weil während der Wintermonate kein Cannabis angebaut werden kann, verschiebt sich nun der Verkaufsstart ins erste Halbjahr 2023.

Die Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer, also die "legalen Kiffer", werden aber schon einige Monate zuvor ins Projekt aufgenommen. Seit Juni haben sich 1700 Interessierte auf eine Warteliste setzen lassen. 2100 Plätze stehen zur Verfügung - weitere Anmeldungen sind also noch möglich.

2100 Kiffer gesucht

Beim dreijährigen Forschungsprojekt "Züri Can - Cannabis mit Verantwortung", welches die Stadt zusammen mit der Psychiatrischen Universitätsklinik durchführt, sollen rund 2100 Konsumentinnen und Konsumenten auf legalem Weg Cannabis kaufen können.

Ziel ist es, die Auswirkungen eines regulierten Bezugs auf die Gesundheit und das Konsumverhalten zu erforschen. Zwei Schweizer Produzenten werden das Projekt mit Cannabisprodukten aus Bio-Anbau und mit unterschiedlichen THC/CBD-Gehalten beliefern.

Spezieller Ausweis für Polizeikontrollen

Abgegeben wird das Cannabis in Apotheken, dem Drogeninformationszentrum und so genannten Social Clubs, in denen sich Konsumentinnen und Konsumenten zum Kaufen und Kiffen treffen können. Damit sollen auch jene erreicht werden, die offizielle Stellen eher meiden.

Diese Studienteilnehmenden werden pro Monat maximal 10 Gramm THC erhalten. Für den Fall, dass sie in eine Polizeikontrolle kommen, erhalten sie einen speziellen Ausweis, der sie zum Kauf, Besitz und Konsum der Studiendrogen berechtigt.

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