Corona-Verordnung des Bundes sorgt für Fragezeichen beim Gesundheitspersonal
Darin fordert die Spitex die Mitarbeiter auf, sich erst nach dem Feierabend in Quarantäne zu begeben, sonst allerdings wie immer zur Arbeit zu erscheinen, auch wenn sie gerade aus einem Corona-Risikoland zurückgekehrt sind.
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband sind sich nicht einig über die Praxis, wie sie im Beitrag von RADIO TOP erklären. Insbesondere, weil die rechtliche Lage nicht ganz klar sei:
Aus Sicht von Isabelle Lüthi von der Gewerkschaft Unia nicht akzeptabel, denn der Arbeitgeber könne seinen Angestellten nicht vorschreiben, was sie in ihrer Freizeit tun oder lassen sollen. Und: «Die Regeln des Bundes sind klar. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss in Quarantäne. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht.»
Das Problem sei allerdings – und das merkt auch die Spitex in ihrem Schreiben an -, dass die Regeln im Gesundheitswesen nicht ganz eindeutig seien. Das bestätigt auch Fredy Greuter vom Schweizerischen Arbeitgeberverband: «Wenn Gesundheitspersonal dazu beiträgt, dass das Gesundheitssystem funktioniert, darf die Quarantäne-Regel ignoriert werden.» Bloss, welche Unternehmen und welches Personal das tatsächlich betrifft, darüber scheint niemand so richtig Bescheid zu wissen.
Die Gewerkschaft VPOD findet deutliche Worte: «Da im Gesundheitswesen ein chronischer Personalmangel herrscht, sind faktisch sämtliche Angestellten systemrelevant», argumentiert Elvira Wiegers von der Gewerkschaft VPOD. Es sei stossend, dass das Gesundheitspersonal durch die Ausnahme von der Quarantäne-Regel erneut einem besonderen Risiko ausgesetzt sei. Bereits während der Coronakrise seien zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen besonders belastet worden.