Das Gefängnis wollte seinen Sicherheitsperimeter um mehrere Meter erweitern. Dies unter anderem um zu verhindern, dass Schmuggelware über die Mauer geworfen wird. (Screenshot: TELE TOP)
Das Gefängnis Pöschwies darf seinen Zaun vorerst nicht ausbauen
Die Baubewilligung für eine «nichtforstliche Kleinbaute», die für den Ausbau des Gefängniszauns gegeben wurde, ist «offensichtlich Verfehlt».
So rügt das Baurekursgericht den Kanton Zürich und das Gefängnis Pöschwies. Es gibt einer Gruppe Rekursführern aus Regensdorf Recht. Diese haben gegen den Zaunausbau rekurriert, weil dieser einen beträchtlichen Teil des Waldes Pöschholz unzugänglich machen würde.
Das Gefängnis wollte seinen Sicherheitsperimeter um mehrere Meter erweitern. Dies unter anderem um zu verhindern, dass Schmuggelware über die Mauer geworfen wird. Für die Erweiterung wäre ein weiterer Zaun mehrere dutzend Meter ins heutige Pöschholz hineingebaut worden.
Der Bereich zwischen neuem und altem Zaun hätte für die Videoüberwachung zurückgestutzt werden sollen.
Im Interview mit TELE TOP sprechen die Rekursführer und der Gemeindepräsident von Regensdorf über die Situation bei der Zaunerweiterung Pöschwies: