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Dübendorfer Sozialamt erleidet Schlappe vor Bezirksrat

Die Diskussion rund um das Dübendorfer Sozialamt geht in die nächste Runde. Sozialhilfeempfänger sollen schikaniert und beleidigt worden sein. Der Bezirksrat Uster hat einen Rekurs gegen das Sozialamt gutgeheissen.

29.09.2019 / 17:52 / von: sbr
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Das Sozialamt Dübendorf muss Einsicht in die betroffenen Akten gewähren. (Screenshot: TELE TOP)

Das Sozialamt Dübendorf muss Einsicht in die betroffenen Akten gewähren. (Screenshot: TELE TOP)

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Vor mehreren Monaten hagelte es Kritik gegen das Sozialamt der Stadt Dübendorf. Mitarbeiter sollen Sozialhilfebezüger schikaniert und beleidigt haben.

Aufgrund dessen forderte Daniel Peter von der Piratenpartei Zürich Einsicht in die betreffenden Akten. Dies wurde ihm von der Stadt Dübendorf im April 2019 verweigert. Daraufhin reichte der Politiker beim Bezirksrat Uster Rekurs ein und erhielt nun Recht. Im Beschluss vom 20. September entschied der Bezirksrat, dass das Sozialamt Dübendorf Einsicht in die betroffenen Akten gewähren muss, schreibt Peter in einer Medienmitteilung. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Das Sozialamt Dübendorf kann innert 30 Tagen Rekurs einreichen.

Wegen den Vorwürfen leitete Jacqueline Hofer eine externe Untersuchung ein. Das Ergebnis von Anfang Juli widerlegte die Vorwürfe. Die Behörde habe nichts falsch gemacht, so die Begründung der externen Untersuchung

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