Einheitliche Regulierung für Taxi- und Limousinendienste im Kanton Zürich
Eine einheitliche Regelung für Taxi- und Limousinendienste wird im Kanton Zürich ab Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Laut Nico Menzo, stellvertretender Kommunikationsbeauftragter der Volkswirtschaftsdirektion, sieht das neue kantonale Gesetz die Einführung einer kantonalen Bewilligung für Taxis vor und führt erstmals eine Meldepflicht für Limousinendienste ein. Darüber hinaus müssen Limousinen mit einer Plakette ausgestattet werden.
Für die Fahrgäste ändert sich durch die neuen Regelungen nichts, versichert Menzo. Die Umsetzung des Gesetzes liegt in der Verantwortung einer neuen Fachstelle im Amt für Mobilität. Der Regierung wurden hierfür 12 unbefristete Stellen und zwei befristete Stellen genehmigt.
Das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen wurde zu Beginn des Jahres 2020 vom Zürcher Stimmvolk angenommen. Eine Beschwerde gegen das Gesetz wurde vom Bundesgericht zurückgewiesen.