Pull down to refresh...
zurück

Fünf Jahre Landesverweis wegen Chat mit «Vanessa»

Wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern hat das Zürcher Obergericht einen 22-jährigen Nordmazedonier für fünf Jahre des Landes verwiesen. Er hatte sich mit einem vermeintlich 14-jährigen Mädchen zum Sex verabredet. Hinter «Vanessa» steckte allerdings ein Polizist.

12.04.2021 / 17:00 / von: sda/mma
Seite drucken Kommentare
0
Ein 22-Jähriger glaubte, auf einer Chatplattform mit einer 14-Jährigen zu korrespondieren. Dahinter steckte allerdings ein Polizist. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Ein 22-Jähriger glaubte, auf einer Chatplattform mit einer 14-Jährigen zu korrespondieren. Dahinter steckte allerdings ein Polizist. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

0
Schreiben Sie einen Kommentar

Der Beschuldigte, selbst Vater einer heute eineinhalbjährigen Tochter, glaubte, im Jahr 2019 auf einer Chatplattform ein 14-jähriges Mädchen anzuschreiben. Bei «Vanessa» handelte es sich allerdings um das Pseudonym eines Polizisten, wie aus dem Urteil des Zürcher Obergericht hervorgeht.

Über die Chatplattform und per E-Mail fragte der Beschuldigte das vermeintliche Mädchen über dessen Vorlieben bei Männern, den Beziehungsstatus und seine sexuelle Erfahrung aus. Dazu wollte er wissen, wann sie sich treffen könnten. Dabei fragte er auch explizit, ob «Vanessa» zum Küssen und zum Oralverkehr bereit sei.

Der Beschuldigte anerkannte vor Gericht zwar den Inhalt und den Verlauf der Chats mit der angeblich 14-Jährigen. Er sei aber davon ausgegangen, dass das Mädchen bereits 16 Jahre alt sei. Ausserdem habe er geglaubt, dass einvernehmlicher Sex nicht strafbar sei.

Nach eigener Aussage wollte der Beschuldigte das Treffen vereinbaren, weil seine Frau damals schwanger war und das Paar deswegen weniger Sex hatte.

Mit Kondomen am Treffpunkt

Das Gericht nahm ihm diese Erklärungen allerdings nicht ab. Laut Urteil musste dem Beschuldigten aus dem Chatverlauf klar gewesen sein, dass es sich um eine 14-Jährige handelte. In der Korrespondenz sei dies mehrmals erwähnt worden.

Das zeigte sich auch daran, dass er wiederholt seine Angst davor äusserte, von der Polizei entdeckt zu werden und zur Diskretion ermahnte. Zudem hatte sich der Beschuldigte auf dem Weg zum vereinbarten Treffen extra Kondome besorgt. Die Polizei verhaftete ihn, als er vor dem Haus auftauchte, in dem angeblich die Mutter seiner Chatbekanntschaft wohnte.

Weil die versuchte sexuelle Handlung mit Kindern eine so genannte Katalogtat darstellt, die bei Ausländern eine Ausschaffung zur Folge hat, sprach das Obergericht den Landesverweis aus. Dazu belegte es den Beschuldigten mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 22-Jährige kann es noch ans Bundesgericht ziehen.

Beitrag erfassen

Keine Kommentare