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GC-Hooligan hatte schon vor 15 Jahren landesweites Stadionverbot

Der mutmassliche Rädelsführer der GC-Hooligans hat bereits einmal ein nationales Stadionverbot erhalten. Vor 15 Jahren war der Mann mit einem landesweiten Stadionvebrot belegt worden. Jetzt wird erneut gegen ihn ermittelt und er kommt in Untersuchungshaft.

17.05.2019 / 13:48 / von: mco
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Der Anführer der GC-Hooligans ist den Behörden schon seit Jahren bekannt. (Screenshot: Teleclub)

Der Anführer der GC-Hooligans ist den Behörden schon seit Jahren bekannt. (Screenshot: Teleclub)

Schon vor fünfzehn Jahren gehörte der heutige Anführer der Zürcher Hooligans der Szene an. Trotz einem landesweiten Stadionverbot ist er im Oktober 2005 auf die Schützenwiese an einen Cup-Match zwischen dem FC Winterthur und GC gekommen, berichtet der «Landbote». Der FC Winterthur habe ihn darum wegen Hausfriedensbruch angezeigt, heisst es weiter.

Wegen diesem und anderen Delikten musste sich der Hooligan 2009 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Unter anderem wegen einer Schlägerei mit anderen Fussball-Fans. Schliesslich wurde er wegen Nötigung und Hausfriedensbruch und mehrfachen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt, berichtet der «Landbote» weiter. 

Der GC-Rädelsführer ist den Behörden demnach schon lange als gewaltbereiter Hooligan bekannt. Vor einer knappen Woche hat er mit weiteren GC-Fans den Abbruch des Spiels gegen Luzern erzwungen. Er hat sich der Polizei gestellt

 und kommt jetzt wohl in Untersuchungshaft. Denn wie der «Blick» berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen den 40-Jährigen Untersuchungshaft beantragt. 

Aber wie kann es sein, dass man einen Hooligan trotz Stadionverbot immer wieder ins Stadion lässt?

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