Geldwäsche: UBS muss sich für Credit Suisse verantworten
Vor dem Bundesstrafgericht beginnt am Dienstag der Berufungsprozess wegen qualifizierter Geldwäscherei im Zusammenhang mit Geldern der bulgarischen Mafia. Nach der Übernahme der Credit Suisse steht nun die UBS neben zwei weiteren Angeklagten vor Gericht.
Die UBS versuchte vor kurzem, die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu erreichen. Die Bank argumentierte, dass die Übernahme der Credit Suisse die gleichen Folgen haben sollte wie der Tod einer natürlichen Person in einem Verfahren. Mit anderen Worten, das Verschwinden der Nummer zwei der Bank-Branche sollte die Strafverfolgung zum Erlöschen bringen.
In einer Entscheidung von Mitte August 2024 wies die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts diese Sichtweise zurück. Sie betonte, dass der Fusionsvertrag nicht nur die Übernahme des verwalteten Kapitals, des Personals und der Geschäftsräume der Credit Suisse vorsehe, sondern auch deren Stellung in allen Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren.
UBS teilte vergangene Woche mit, dass sie beabsichtigt, sich vehement zu verteidigen. Sie bestätigte, an der Berufung festzuhalten, wie sie nach Zustellung des begründeten Entscheids der ersten Instanz im Oktober 2023 angezeigt hatte.
Der Clan Banev
Die Credit Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt. Diese entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse der Beschlagnahmung entgangen sind. Die Bank wurde der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden, weil sie Gelder des Clans von Evelin Banev angenommen hatte.
Die vier weiteren Angeklagten erhielten im erstinstanzlichen Verfahren bedingte beziehungsweise teilbedingte Strafen. Eine der Angeklagten, eine ehemalige Fondsmanagerin der Credit Suisse, ist inzwischen verstorben.
Die Bank und zwei der drei verbleibenden Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Bundesanwaltschaft (BA) machte Anschlussberufung, die jedoch lediglich das Urteil in Bezug auf die Bank betrifft. Sie hatte vor der Strafkammer für die Bank die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert.
Beantragt Suspendierung
Die UBS beantragt die Suspendierung des Berufungsprozesses im Zusammenhang mit den für die bulgarische Mafia gewaschenen Geldern. Es solle abgewartet werden, bis das Bundesgericht rechtskräftig über ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.
Die Grossbank musste den Platz der Credit Suisse einnehmen, die neben weiteren Akteuren von der Bundesanwaltschaft (BA) wegen qualifizierter Geldwäscherei angeklagt wurde. Für diese Übertragung gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte einer der Anwälte der UBS zum Prozessauftakt am Dienstag. Er erinnerte daran, dass die Übernahme der Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden war, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.
In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei, sagte der Verteidiger. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Daher müsse das Verfahren ausgesetzt werden, bis das Bundesgericht über den Antrag der UBS auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.